Das Rechtshandbuch „Künstliche Intelligenz u. Robotik“ wurde neu aufgelegt
Matthias Wiemers
Erstmals 2020 machten sich damals vier Herausgeber auf den Weg, ein Rechtshandbuch zu schaffen, das den neuen und zukunftsträchtigen Rechtsbereich der Regulierung von Künstlicher Intelligenz und Robotik aufnimmt und ihre ganzen Facetten darstellt. Da sich seit der Erstauflage vor sechs Jahren natürlich auch dieses noch neue Rechtsgebiet weiter ausdifferenziert hat, liegt es nahe, dass die nun vorgelegte Neuauflage wenige (sieben ganz unterschiedliche) Kapitel enthält. Die bisherige Mitherausgeberin Tina Krügel ist ausgeschieden, sie hat inzwischen Karriere in der niedersächsischen Ministerialverwaltung gemacht. Martin Ebers, einer der verbleibenden drei Herausgeber, ist Professor an der Universität Tartu in Estland, der ehemaligen deutschen Universität Dorpat – ein erfreuliches Zeichen für europäische Freizügigkeit auf der einen, ein wichtiger „link“ zu dem führenden europäischen Land namentlich in der Verwaltungsdigitalisierung auf der anderen Seite. Christian Heinze und Björn Steinrötter sind Ordinarien an den Universitäten Köln und Potsdam. Die drei Herausgeber werden durch 50 weitere Autoren unterstützt, die überwiegend in der Wissenschaft, aber auch in der vor allem anwaltlichen Praxis tätig sind. Dabei sind die Beiträge nicht rein juristisch zu nennen, das Verständnis technischer Grundlagen ist vielmehr unerlässlich, um die Regulierungsbedürfnisse verstehen zu können. Dies macht sich vor allem in ersten Teil (§§ 1 bis 3) fest. Martin Ebers, geboren in Berlin-Lichterfelde, wird nämlich noch übertroffen durch Sami Haddadin, der zwar in Neustadt am Rübenberge (das ist eine Kleinstadt in Niedersachsen, auf jeden Fall viel kleiner als Lichterfelde) geboren wurde, aber seit diesem Jahr als Professor an der AI University in Abu Dhabi tätig ist. Er präsentiert – gemeinsam mit Dennis Knobbe von der TUM – „Grundlagen und Anwendungen der Robotik: die Gegenwart und die Zukunftsvisionen“. „Technische Grundfragen der KI“ erläutern Wolfgang Nejdl und Claudia Niederée von der Universität Hannover (§ 2). Martin Ebers gibt schließlich einen Überblick über „Regulierung von KI und Robotik“ (§ 3).
Teil 2 des Bandes bildet dessen Schwerpunkt und ist überschrieben mit „Rechtsgebiete“ (§§ 4 bis 24). Die hier behandelten Rechtsgebiete sind: „Allgemeines Privatrecht“ (§§ 4 bis 9); „IP-Recht/Wettbewerbsrecht“ (§§ 10 bis 13); „Unternehmensrecht/Finanzmarkt- und Finanzdienstleistungsrecht“ (§§ 14 bis 17); „Datenrecht/Privacy/IT-Sicherheit“ und „Regulierungsrecht/Öffentliches Recht/Strafrecht“ (§§ 21 bis 24).
Teil 3 berichtet über „Anwendungsfälle“ (§§ 25 bis 40), beginnend mit einem Kapitel über „Legal Tech“ (§ 25), über „KI und Compliance“ (§ 26), wo es nicht um die Compliance des KI-Einsatzes geht, sondern um den IT-Einsatz bei der Bewältigung von Compliance-Management-Anforderungen. Es folgt ein Kapitel über „Blockchain, Distributed Ledger und Smart Contracts“ (§ 27). Ein gewisser thematischer Sprung führt zum automatisierten Transport (§ 28), weiter zu „Smart Cities“ (§ 29), der „Industrie“ (§ 30). Spezieller wird es mit „KI und Robotik in der Landwirtschaft“ (§ 31), „Plattformen und KI“ (§ 32), „ChatGPT und andere Konversationsagenten (Chatbots)“ (§ 33), bevor dann wieder Branchen betrachtet werden: der „Journalismus“ (§ 34) und die „Medizin“ (§ 35). Spezieller wird es mit „Personal Robots in der Pflege“ (§ 36), also mit den vor allem in Japan seit Jahren bekannten Pflegerobotern. Branchenübergreifend sind „Smart Devices & Wearables“ (§ 37). Es folgt die Brande des „Tourismus“ (§ 38), gefolgt von der Staatsaufgabe „Verbrechensbekämpfung“ (§ 39) und den noch jungen, namentlich im laufenden Ukraine-Krieg täglich nahe gebrachten Phänomen von „KI und smarte Roboter im Kriegseinsatz“ (§ 40).
Es fällt nun schwer, noch weitere „Anwendungsfälle“ zu benennen, die ein weiteres Kapitel in diesem Handbuch verdient hätten. Was die Herausgeber im Vorwort zur Rechtfertigung der Neuauflage schreiben, stimmt natürlich: Dass sechs Jahre seit der Vorauflage „eine Ewigkeit in der technischen Entwicklung und Robotik“ seien. Insofern ist man fast verwundert darüber, dass hier nicht bereits der Weg der Loseblatt-Ausgabe beschritten wurde. Aber die Wahrheit dürfte doch sein, dass die Tage der Loseblatt-Ausgaben gezählt sind – aus ökonomischen und medientechnischen Gründen. Denn was das Loseblatt nicht leisten kann, der feste Einband aber zumindest versucht: Sicherstellen, dass einmal innegehalten werde in der Entwicklung und ein „fester Buchstab“ im Sinne von Fridrich Hölderlins Patmos- Gesang gedeutet werden kann.
Den Band so herauszugeben, wie er ist, bringt uns eine Bestandsaufnahme, während die technische Entwicklung fortschreitet und das Bewusstsein der Regulierungsbedürftigkeit von KI ebenfalls. Wenn auch nicht bei allen.
Ein notwendiges Werk – so, wie es ist.
Ebers / Heinze / Steinrötter
Künstliche Intelligenz und Robotik. Rechtshandbuch
Verlag C.H. Beck, 2. Auflage 2026
1.520 Seiten; 229,00 Euro
ISBN: 978-3-406-81860-8