Der Kommentar „Sozialrecht – Begutachtungsrelevanter Teil“ von Hausmann / Schillings / Wendler in 4. Auflage
Jens Jenau
Der Kommentar „Sozialrecht – Begutachtungsrelevanter Teil“ ist ein Spezialkommentar. Er richtet sich an alle Berufsgruppen, die sich mit der Feststellung des Behinderungsgrades (GdB) und den Merkzeichen im Schwerbehindertenrecht und im Sozialrecht im Allgemeinen beschäftigen.
Die Herausgeber Günter Hausmann und Martin Schillings sind Richter am Sozialgericht und Ulrich Wendler ist Richter am LSG Nordrhein-Westfalen in Essen. Weitere Autoren sind Rechtsanwältin Marianne Schörnig sowie der Chirurg Dr. med. Gerd-Josef Schillings. Sie alle bürgen aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung für eine hohe Qualität und vor allem für eine konsequent an den Belangen der Praxis orientierte Aufbereitung der komplizierten Thematik.
Ziel des Kommentars ist es, z.B. medizinische Sachverständige in die Lage zu versetzen, korrekte Gutachten zu erstellen, aber auch -und das ist nicht weniger wichtig- Anwälte, Richter, beratende Mediziner oder Behindertenvertreter durch Hilfestellungen und mit Rat in die Lage zu versetzen, die Gutachten sachdienlich auszuwerten und in Verwaltungsverfahren oder Gerichtsverfahren auf Ihre Schlüssigkeit oder Verwertbarkeit zu überprüfen und gegebenenfalls diese im Sinne der Betroffenen oder Mandanten zu kritisieren oder anzugreifen. Dies ist dann oft der Fall, wenn etwa ein Gutachten vermeintlich das Leistungsvermögen eines Klägers oder Antragstellers im Verwaltungsverfahren nicht richtig wiedergibt.
Der Kommentar gliedert sich grundsätzlich in 6 Kapitel. Kapitel 1 mit seinen vier Teilen ist als inhaltlicher Schwerpunkt des Kommentars dem Schwerbehindertenrecht gewidmet. Auf 398 Seiten erläutern Martin Schillings und Ulrich Wendler die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008). Zuerst werden allgemeine Grundsätze wie zum Beispiel Schädigungsfolgen, Grad der Schädigungsfolgen (GdS) und Grad der Behinderung (GdB) oder – besonders eingängig und lesenswert – der Begriff der Hilflosigkeit mit Abgrenzung zur Pflegebedürftigkeit und dessen Voraussetzungen herausgearbeitet. Es folgen die umfangreiche Aufstellung der GdS-Tabelle und die Begutachtung im sozialen Entschädigungsrecht mit Darstellung des Ursachenbegriffs über die Tatsachen zur Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs, die Kannversorgung, die Folgen von diagnostischen Eingriffen (vorbeugenden und therapeutischen Maßnahmen) bis zu den Voraussetzungen für die Pflegezulage und Pflegezulagestufen. Im letzten Teil sind die verschiedenen Merkzeichen mit Erläuterungen versehen. Das zweite Kapitel von Günter Hausmann hat die Rentenversicherung zum Thema. Besonders für Anwälte hervorzuheben sind hier die Konkretisierung der Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie der Erwerbsminderung, die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Rentenansprüche und der Berufsgruppenkatalog der Deutschen Rentenversicherung Bund. Marianne Schörnig kommentiert im dritten Kapitel die §§ 14 und 15 SGB XI zur Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufen in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dem schließt sich eine Einführung in die gesetzliche Unfallversicherung (Kapitel 4) von Dr. med. Gerd-Josef Schillings an, in dem er den Versicherungsfall und Arbeitsunfall, die Haftungsbegründende Kausalität sowie mittelbare und unmittelbare Unfallfolgen erläutert, bevor er knapp die Minderung der Erwerbsfähigkeit auch mit dem Abdruck einer MDE-Tabelle verdeutlicht. Abschließend ist die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) abgedruckt. Kapitel 5 ist wiederum ein sehr interessantes aus Anwaltssicht. Auf 121 Seiten gibt Martin Schillings eine systematische Darstellung und Kommentierung des sozialgerichtlichen Verfahrens mit einigen optisch hervorgehobenen Schriftsatzmustern und Beispielen, eine Kommentierung der Anwaltskosten nach den einschlägigen RVG-Vorschriften und Tipps und Tricks für das sozialgerichtliche Verfahren. Kapitel 6, ebenfalls bearbeitet von Martin Schillings, bietet den Wortlaut des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), das u.a. die Vergütung von Sachverständigen regelt, mit der amtlichen Begründung und vereinzelten Anmerkungen des Autors.
Die beigefügte CD-ROM, deren Installation einfach ist, ist noch ein zusätzliches echtes Schmankerl. Darauf sind etwa 2000 Urteile und Beschlüsse des SVBs im Volltext gespeichert. Ferner findet der Nutzer weitere Kommentierungen verschiedener Gesetze (z.B. Asylbewerberleistungsgesetz oder die Bücher des SGB I, II, V, VI, VII, IX-XII), die Begutachtungsrichtlinien, verschiedene Infos für Anwälte (z.B. zu Berufsgenossenschaften, BG-Kliniken oder dem RVG) oder Infos für Ärzte.
Fazit: Der Kommentar „Sozialrecht – Begutachtungsrelevanter Teil“ ist ein sehr zuverlässiges Arbeitsmittel in der täglichen Arbeit bei der Durchsetzung der Rechte und Ansprüche der betroffenen Mandanten. Die Autoren lenken den Leser in ihren eingängigen, fundierten – aber nicht langatmigen – Erläuterungen schnell auf die wesentlichen Punkte und Informationen. Das fördert eine effektive Mandatsführung. Aus Anwaltssicht besonders erfreulich ist, dass die Autoren auch wichtige Fragen der anwaltlichen Vergütung nicht ausgespart haben.
Sozialrecht – Begutachtungsrelevanter Teil
Kommentar
Hausmann, Günter/Schillings, Martin/Wendler, Ulrich,
4. Aufl. 2010, 944 S., mit CD-ROM, 44,90 €,
Sozialmedizinischer Verlag,
ISBN: 978-3-9808427-3-0