Ein Klassiker für sämtliche Beteiligte

Der Fitting-Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz in 26. Auflage

Jens Jenau

lit-fitting-betrverfgesSeit Frühjahr 2012 ist der „Fitting“ in der 26. Auflage zu erhalten. Die aktuelle Auflage zielt darauf ab, bei Betriebsräten, Gewerkschaftern, Arbeitgebern, sowie Rechtsanwälten und Wissenschaftlern auftretende Fragen und Probleme einer praktischen wie sachgerechten Lösung zuzuführen. Dass dies den Autoren seit Jahren gelingt, dokumentiert die Tatsache, dass der Kommentar bei allen Beteiligten einer betrieblichen Auseinandersetzung hohe Anerkennung und Wertschätzung erfährt.

Ebenso hochkarätig ist das Autorenteam besetzt. Der von Prof. Karl Fitting begründete Kommentar wird heute von Dr. jur. Gerd Engels, Ministerialdirigent a. D. im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, von Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Yvonne Trebinger, Ministerialrätin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie von Wolfgang Linsenmaier, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, bearbeitet. Die Autoren haben in der Neuauflage das bis Anfang 2012 veröffentlichte Schrifttum, mehr als 300 Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, wichtige Grundsatzentscheidungen der Instanzgerichte, die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausgewertet und eingearbeitet.

Der Kommentar beginnt zunächst mit dem Abdruck des kompletten Textes des Betriebsverfassungsgesetzes gefolgt von einer knappen Einleitung zur Entstehung des Betriebsverfassungsgesetzes. Es schließen sich die Kommentierungen der einzelnen Vorschriften an, denen der jeweilige Normtext mit einer detaillierten Gliederung vorausgeht. Die Ausführungen sind mit einigen fett gedruckten Schlagwörtern durchzogen, was die gezielte Suche vereinfacht. Die Autoren verzichten auf einen Fußnotenapparat. Literatur- und Entscheidungsfundstellen der zitierten Urteile und Beschlüsse sind im Fließtext eingearbeitet. Auffällig ist, dass durchgehend neben der im „Fitting“ vertretenen Rechtsansicht zu einem Problem immer – gekennzeichnet durch ein fettes „aA“ – auch die Gegenmeinung ausgeführt wird. Somit zeigt er einerseits dem Nutzer die Argumentation der anderen Ansicht auf, andererseits ermöglicht er es dem Nutzer, sich eine eigene für seinen Fall spezielle Argumentationslinie aufzubauen und sich auf mögliche Argumente der Gegenseite vorzubereiten. Diese breite Aufstellung des Kommentars ist sicher auch ein Aspekt, warum sich der „Fitting“ in Praxis, Justiz und Wissenschaft so großer Beliebtheit erfreut. Im Anhang sind die Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung 2001) mit Erläuterungen und der Text des Europäische Betriebsräte-Gesetzes mit einer kurzen Übersicht, ein Fundstellennachweis und das Stichwortverzeichnis verortet.

Hervorzuheben ist die Kommentierung des § 5 Betriebsverfassungsgesetz mit der Entwicklung des Arbeitnehmerbegriffs, der Abgrenzung zum freien Mitarbeiter, den umstrittenen Abgrenzungskriterien und der Arbeitnehmerähnlichen Person, den Sonderformen des Arbeitsverhältnisses sowie den Ausführungen zum Leitenden Angestellten. Die herausragenden Erläuterungen zum § 87 Betriebsverfassungsgesetz zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, die regelmäßig für erhebliche Streitigkeiten zwischen den Beteiligten der Betriebsverfassung führen, suchen in der Kommentarliteratur unter Praxisgesichtspunkten ihresgleichen. Des Weiteren legen die Autoren besonderes Augenmerk auf die Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Änderungsgesetz v. 28.4.2011), in dem nunmehr Regelungen zu finden sind, um den Missbrauch in der Arbeitnehmerüberlassung einzudämmen. Diese Vorschriften mit betriebsverfassungsrechtlichem Bezug kommentieren die Autoren und vermitteln den Betriebsräten, wie sie vor Ort ihrer Kontrollfunktion gerecht werden und wie sie mit Hilfe ihrer Beteiligungsrechte Missbrauchsfälle verhindern können. Die Änderungen des SGB III infolge der Anpassung des Beschäftigungschancengesetzes mit seinen Neuerungen für die Förderung von Transfermaßnahmen und für die Inanspruchnahme von Transferkurzarbeit in den §§ 216a, 216b SGB III werden ausführlich erläutert. Bei diesem in der Praxis beliebten Finanzierungsausgleich für Personalanpassungen arbeiten die Autoren die Zusammenhänge zu den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes über die Betriebsänderungen, den Interessenausgleich und den Sozialplan heraus. Überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht worden sind die Erläuterungen zum arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren genauso wie die Kommentierungen der Vorschriften, die bei der Wahl des Betriebsrates abweichend zum regulären Wahlzyklus zu beachten sind. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes bzw. die Richtlinie 2009/38/EG und das Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten sind mit Ihren Auswirkungen auf das Betriebsverfassungsgesetz berücksichtigt.

Fazit: Der „Fitting“ ist und bleibt der Standardkommentar im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes. Höchste Aktualität für die Praxis gepaart mit einer gut zu lesenden, umfassenden und auf das Wesentliche gerichteten Kommentierung der Rechtsmaterie sind seine herausragenden Eigenschaften. Um ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle zu erzielen, darf kein Arbeitsrechtler in seiner Arbeit auf den Kommentar verzichten.

Betriebsverfassungsgesetz
Fitting/Engelns/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier,
26. Aufl. 2012, 2.262 S., 75,00 €
Verlag Franz Vahlen,
ISBN: 978-3-8006-4204-5

Veröffentlicht von on Mai 22nd, 2013 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

1 Antwort for “Ein Klassiker für sämtliche Beteiligte”

  1. Heiko Preissler sagt:

    Als Betriebsrat hat man keine handlungsfähigkeit wenns um Probe Zeit geht muss verbessert werden
    Mfg

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