ZPO und StPO

Der Thomas/Putzo in 36. und der Meyer-Goßner in 58. Auflage

Thomas Claer

putzoÜber den Kommentar von Thomas/Putzo, der seit nunmehr einem halben Jahrhundert das deutsche Zivilprozessrecht zuverlässig auf den Punkt bringt, muss man keine großen Worte mehr verlieren. Die 36. Auflage, die wir druckfrisch in den Händen halten, berücksichtigt u.a. die Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie und zur Regelung der Wohnungsvermittlung, das Gesetz zur Fortgeltung des § 26 Nr. 8 S. 1 EGZPO, die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2015, das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften, die Verordnung (EU) Nr. 542/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 bezüglich der hinsichtlich des Einheitlichen Patentgerichts und des Benelux-Gerichtshofs anzuwendenden Vorschriften, die Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Durchführung des Haager Unterhaltsübereinkommens vom 23.11.2007, das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner, die ab 10.1.15 anwendbare VO (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO 2012), die Die VO (EU) Nr. 650/2012 für internationale Erbsachen und, und, und … Der laut Verlagsangaben „absatzstärkste ZPO-Kommentar“ wendet sich wie immer an Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger und strebsame Studenten sowie ganz besonders an diejenigen, die auf ihn zweifellos am wenigsten verzichten können: die Rechtsreferendare.

meyerLetzteres lässt sich aber auch über den Standardkommentar des Strafprozessrechts, den Meyer-Goßner/Schmitt, sagen, der vor kurzem sogar schon in 58. Auflage erschienen ist, welche alle aktuellen Entwicklungen im Strafverfahrensrecht zwischen März 2014 und März 2015 berücksichtigt. Eingearbeitet sind u.a. das Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes, das 48. StrafrechtsändG sowie die Modifikationen der §§ 100a, 100c, 255a und 374 durch das 49. StrafrechtsändG vom 21.1.2015 zu den Sexual­straftaten,  zahlreiche neue Grundsatzentscheidungen des BGH zum Beweisantragsrecht und zu den Absprachen im Strafprozess, die neueste Rechtsprechung zu den Verfahrenseinstellungen nach § 154 und Verfahrensbeschränkungen nach § 154a StPO sowie die wichtigen Entscheidungen des EuGH vom 8.4.2014 zur Vorratsdatenspeicherung und des EGMR vom 6.11.2014 zur unzulässigen Tatprovokation. Völlig neu kommentiert wurden die Darstellungen zum Anfangsverdacht bei legalem Verhalten. Das Werk befindet sich in Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung durchgehend auf dem Stand vom Februar 2015.

Thomas/Putzo
Zivilprozessprdnung (Kommentar)
Verlag C.H. Beck
36. neu bearbeitete Auflage 2015
2.272 Seiten, 60 Euro
ISBN: 978-3-406-67389-4

Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner/Prof. Dr. Bertram Schmitt
Strafprozessordnung (Kommentar)
Verlag C.H. Beck
58. neu bearbeitete Auflage 2015-05-12 2.442 Seiten, 89 Euro
ISBN: 978-3-406-67500-3

Veröffentlicht von on Mai 18th, 2015 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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