Nur nicht den Überblick verlieren!

lit-rez-jenau-cover-anwaltkomm-rvg-978-3-8240-0955-8_largeDer AnwaltKommentar RVG von Schneider/Wolf

Jens Jenau

Die Neuauflage des „AnwaltKommentar RVG“ wurde notwendig, da der BGH viele strittige Fragen entschieden hat. Diese waren einzuarbeiten und kritisch zu kommentieren. Ferner umfasst das Werk diverse Gesetzesnovellen. Erwähnt seien die Änderungen durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (2. JuMoG), dort Art. 20, etwa zur Höhe der Einigungsgebühr im Vollstreckungsverfahren oder zur Anrechnung der Terminsgebühr etc. Auch die Neuerungen im WEG-Verfahren, die jetzt der ZPO folgen, sind integriert.
 
Die Autoren – Praktiker aus Anwaltschaft, Steuerberatung und Justiz – orientieren das Werk streng an den anwaltlichen Bedürfnissen. Der Kommentierung vorangestellt ist der Text des RVG. Den jeweiligen Ausführungen zu den Gesetzesparagraphen und Ziffern des VV RVG geht eine umfassende Gliederung voraus. Sie folgt der in der Reihe „AnwaltKommentar“ des Deutschen AnwaltVerlags bewährten Systematik. Den allgemeinen Hinweisen folgen umfangreiche Ausarbeitungen zum Regelungsgehalt, bevor etwa Erstattungsfragen, die Vergütungsfestsetzung oder Fragen zur Rechtsschutzversicherung erklärt werden. Berechnungsbeispiele aus oft bearbeiteten Rechtsgebieten, Praxishinweise, tabellarische Aufzählungen (z. B. Begriff der Angelegenheit § 15 oder Gegenstandswerte §§ 23 ff. RVG)
und ein übersichtlicher Fußnotenapparat erhöht die Praxistauglichkeit des Werks.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt ist die Aufbereitung der aktuellen Rechtsprechung; statt vieler sei die Rechtsprechung zur Gebührenhöhe in Sozialsachen und zu den zusätzlichen Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen genannt. Die neuen Normen zur Vergütungsvereinbarung (§§ 3a bis 4b RVG) sind ausführlich kommentiert. Künftig wird die Bedeutung dieses Vergütungsmodells noch steigen. Insbesondere das aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingeführte Erfolgshonorar mit seinen Zulassungsvoraussetzungen ist in § 4a RVG erörtert. Dabei wird die Regelung des § 4a Abs.1 S. 2 RVG als fragwürdig angesehen, da der unbestimmte Rechtsbegriff des „angemessenen Zuschlags“ Streitpotential birgt. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr 3100 VV ist dem Stand der Rechtsprechung des BGH entsprechend in Vorb.3 Abs. 4 VV bearbeitet.

Der „AnwaltKommentar RVG“ ist ein bewährtes Nachschlagewerk. Seine umfangreiche Bearbeitung mit angemessener Gewichtung und klarer Sprache hilft, die verschiedensten vergütungsrechtlichen Fragen zu lösen. Um den Überblick im RVG zu behalten, sollte jeder Anwalt den „AnwaltKommentar RVG“ nutzen.

 
AnwaltKommentar RVG
Schneider/Wolf (Hrsg.),
4. Aufl. 2008, 2.442 S. 128,00 EUR
Deutscher AnwaltVerlag
ISBN: 978-3-8240-0955-8

Veröffentlicht von on Aug 24th, 2009 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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