Auch künftig bedeutsam

Das „Handbuch Nachlasspflegschaft“ in 2. Auflage

Florian Wörtz

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Zahl der angeordneten Nachlasspflegschaften gestiegen. Die Bedeutung der Nachlasspflegschaften wird auch in Zukunft weiter zunehmen, da von einer zunehmenden Zahl an überschuldeten Nachlässen oder ungeklärter Erbsituation infolge der Zersplitterung großfamiliärer Strukturen ausgegangen werden kann. Mit dem Handbuch Nachlasspflegschaft widmet sich der Zerb-Verlag mit seinem erbrechtlich ausgerichteten Verlagsprogramm auch diesem Bereich.

Das Handbuch untergliedert sich in vier Teile: Nachlasspflegschaft (Teil 1), Nachlassverwaltung (Teil 2), Sonstige Pflegschaften wie Ergänzungspflegschaft oder Pflegschaft für eine unbekannte Beteiligte (Teil 3) sowie der Haftung des Nachlasspflegers, Nachlassverwalters und sonstigen Pflegers (Teil 4). Insgesamt 7 Autoren mit einschlägiger Praxiserfahrung vermitteln in ihren Kommentierungen nicht lediglich materielles Wissen im Bereich Erbrecht und FamFG, sondern auch kaufmännische und investigative Fähigkeiten, welche für eine erfolgreiche Bearbeitung einer Nachlasspflegschaft ebenfalls von großer Bedeutung sind. Den Kommentierungen wird eine Inhaltsübersicht mit Verweisen auf die betreffenden Randnummern voran gestellt. Die Kommentierung selbst erfolgt mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und Mustern. Schaubilder dienen gerade bei Übersichten mit Erbfolgen der Verständlichkeit. Die einzelnen Kommentierungen sind verständlich und praxisnah erklärt.

Fazit: Im Bereich Nachlasspflegschaften dürfte dieses Werk den Status eines Platzhirsches haben. Es ist aufgrund seiner Praxisnähe und Verständlichkeit sehr empfehlenswert und vermittelt eine hervorragende und umfassende Übersicht in die Materie.

Schulz, Falk (Herausgeber): Handbuch Nachlasspflegschaft, Zerb-Verlag, 2. Auflage 2017, 624 Seiten, 69,- €, ISBN: 978-3-95661-057-8

Veröffentlicht von on Okt 23rd, 2017 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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