Der Schmitt/Köhler StPO-Kommentar in 69. Auflage Rüdiger Rath Als altgedienter Jurist erinnert man sich noch dunkel und unbestimmt an einen StPO-Kommentar namens Kleinknecht. Den gibt es zwar auch heute noch, aber er hat mittlerweile diverse Namenswechsel hinter sich. Aus Kleinknecht, wie er mehrere Jahrzehnte lang hieß, wurde zunächst Kleinknecht/Meyer-Goßner, aus diesem dann irgendwann Meyer-Goßner/Schmitt. Und nun heißt er […]