Der Schmitt/Köhler StPO-Kommentar in 69. Auflage
Rüdiger Rath

Als altgedienter Jurist erinnert man sich noch dunkel und unbestimmt an einen
StPO-Kommentar namens Kleinknecht. Den gibt es zwar auch heute noch, aber er hat mittlerweile diverse Namenswechsel hinter sich. Aus Kleinknecht, wie er mehrere Jahrzehnte lang hieß, wurde zunächst Kleinknecht/Meyer-Goßner, aus diesem dann irgendwann Meyer-Goßner/
Schmitt. Und nun heißt er schon seit einigen Jahren
Schmitt/Köhler. Was sich hingegen nicht geändert hat, ist der Umstand, dass diese Kommentierung als d e r Standardkommentar im Strafprozessrecht gilt und auch zu den für das 2. Staatsexamen zugelassenen Werken gehört, womit – wie jeder weiß – ein erheblicher relativer Preisvorteil verbunden ist. Alle Konkurrenzwerke, der guten alte Lackner vielleicht ausgenommen, sind vom Preis-Leistungs-Verhältnis längst nicht so günstig wie der
Schmitt. Ein weiterer Vorteil für alle Benutzer, nicht nur für die Examenskandidaten, liegt im jährlichen Erscheinen. Und überhaupt: „Seine weite Verbreitung macht ihn zu Maßstab und zur Referenz für alle Verfahrensbeteiligten“, heißt es etwas vollmundig in der Eigenwerbung des Verlags. Doch ist zuzugeben, dass da schon einiges dran ist.
Die inzwischen 69. Neuauflage berücksichtigt alle aktuellen Entwicklungen im Strafverfahrensrecht für den Zeitraum März 2025 bis März 2026. Die aktuelle Rechtsprechung – darunter zahlreiche Grundsatzentscheidungen des BGH, aber auch des BVerfG, des EGMR und des EuGH – sowie die neueste Literatur sind umfassend ausgewertet. Vollständig erfasst werden alle einschlägigen veröffentlichten Entscheidungen und teilweise auch nicht-veröffentlichten (!) BGH-Entscheidungen sowie die hierfür einschlägige Literatur. Kurzum, mit Schmitt/Köhler kommen Referendare gut durchs Examen (Toi, toi, toi!) und Praktiker gut durchs Strafverfahren.
Schmitt/Köhler
Strafprozessordnung (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 69. Auflage 2026
2.936 Seiten; 119,00 Euro
ISBN: 978-3-406-83844-6