Der Caspar/Gerhold-Kommentar zum Tierschutzgesetz in Erstauflage Cornelia Knappe Tiere galten bis 1990 als „körperliche Gegenstände“, also als Sachen im Sinne des §90 BGB. Erst mit dem neu erlassenen §90a BGB wurde die Klarstellung „Tiere sind keine Sachen“ ins Gesetz aufgenommen. Dabei war das Quälen von Wirbeltieren bereits im RTierSchG vom 24. April 1933 unter Strafe […]