Sonja Rademacher Teil 3 III. Fehlerfreie Ermessensausübung Aus dem Wortlaut der Rechtsgrundlage ergibt sich die Rechtsfolge, die bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen eintritt: Zum Teil ist dann von der zuständigen Behörde eine sog. gebundene Entscheidung zu treffen. („…ist zu erteilen, wenn…“) Die Behörde hat dann keinen weiteren Entscheidungsspielraum, sondern muss den VA erlassen. In den meisten […]