Der Bauer/Schaub-Kommentar zur GBO in 5. Auflage Rainer Stumpf Das deutsche Grundbuch ist doch ein Faszinosum! Nur wer im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen ist oder auch nur als einer von mehreren Sondereigentümern, die zusammen eine Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich eines durch Teilungserklärung aufgeteilten bebauten Grundstücks bilden, darf sich Grundstücks- oder Wohnungseigentümer nennen. Aber längst nicht […]