Der Hügel/Elzer-Kommentar zum WEG in 4. Auflage Rüdiger Rath Als Miteigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann man oft nicht so agieren, wie man es gerne möchte. Denn man ist ja nur zu 36,85/1000 oder vielleicht auch zu 127,9/1000 am Grundstück beteiligt und muss sich mit all denen verständigen, welche die übrigen Anteile halten. Was das am […]