„Tübinger Kommentar“ statt „Schönke/Schröder“ und „Schmitt /Köhler“ statt „Meyer-Goßner/Schmitt“ – jeweils in Neuauflage Rüdiger Rath Wenn schon ein neuer Name für einen Strafrechtskommentar, dann gleich zweimal. Das dachten sich offenbar die Verantwortlichen im Hause C.H. Beck und nahmen den Generationswechsel bei zwei ihrer Kommentar-Flaggschiffe zum Anlass für eine doppelte Umbenennung: Vergesst also“Schönke/Schröder“ und „Meyer/Goßner/Schmitt“! (Die […]