Raffamoneti mit Cassalera

Der Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht in 9. Auflage

Ludwig Deist

Wer viel mit Insolvenzrecht zu tun hat, der weiß, dass es dabei längst nicht nur auf die Insolvenzordnung – von Kennern kurz InsO genannt – ankommt, sondern ebenso auf die insolvenzrechtlichen Nebengebiete, etwa die gesellschaftsrechtliche Haftung, das einschlägige Steuer- und Strafrecht oder das SchVG (worunter sich das Schuldverschreibungsgesetz vom 31. Juli 2009 verbirgt). Da ist es für den Praktiker schon hilfreich, über eine Kommentierung zu verfügen, die auch das ganze insolvenzrechtliche Drumherum komplett abdeckt. Hierfür bietet sich wie kein anderer der nunmehr bereits in 9. Auflage erschienene und von Andreas Schmidt herausgegebene „Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht“ an, den sein Verlag in bemerkenswertem Understatement einen „Kommentar des ersten Zugriffs“ nennt. Das ist er natürlich auch, keine Frage. Aber doch noch so viel mehr! Auf 3.418 Seiten finden sich innerhalb der Kommentierungen nämlich auch unzählige Hinweise, Beispiele, Praxistipps und Übersichten von überragendem praktischen Nutzen.
Neu in der 9. Auflage sind alle Änderungen durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) und das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens im materiellen Insolvenz- und Insolvenzverfahrensrecht der InsO sowie in der InsVV, u.a.: die Neufassung der §§ 17-19 InsO (Eintritt der Insolvenzreife, Prognosezeitraum), die Anpassungen im Insolvenzplanverfahren (§§ 217 ff. InsO), die umfangreichen Änderungen beim Eigenverwaltungsverfahren, insbesondere aufgrund der ESUG-Evaluation (§§ 270 ff. InsO), die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre (§ 287 InsO), die Einführung des Anspruchs auf ein gerichtliches Vorgespräch bei großen Insolvenzverfahren (§ 10a InsO-neu) sowie die Änderungen bei der Insolvenzverwaltervergütung (InsVV). Hinzu kommt eine Kurzkommentierung des COVInsAG (Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Haftungsfragen) sowie von Schnittstellen zum neuen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Die Neuauflage beantwortet hierbei sämtliche Fragen, die bei einer außergerichtlichen Sanierung und einer Restrukturierung nach diesem neuen Gesetz relevant werden können. Die Neukommentierung des am 01.01.2021 in Kraft getretenen StaRUG, erfolgt aus Sicht des Beraters, des Restrukturierungsbeauftragten und des Restrukturierungsrichters. Im Mittelpunkt steht der Restrukturierungsplan, daneben werden aber auch Fragen um Stabilisierungsanordnungen, die Rolle des Restrukturierungsgerichts und die Auswahl sowie die Vergütung des Restrukturierungsbeauftragten ausführlich beleuchtet.
Kurzum, der Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht hält auch in seiner 9. Auflage, was er verspricht.

Andreas Schmidt (Hrsg.)
Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht: InsO, InsVV, SchVG, Haftungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht
Carl Heymanns Verlag, 9. Auflage 2022
3418 Seiten; 199 Euro
ISBN: 978-3-452-29752-5

Veröffentlicht von on Apr 25th, 2022 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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