Zur 41. Auflage des Köhler/Bornkamm/Feddersen
Matthias Wiemers
Eine Auflage nach der „runden“ 40sten blicken wir mal wieder in den Standardkommentar zum UWG. Wir sind damit ein Jahr nach der Einarbeitung der letzten großen UWG-Novelle in den Kommentar. Eingearbeitet wurden aber wiederum zahlreiche Änderungen des UWG durch das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Wie seit langem beginnt der Kommentar mit einer Einleitung, in der (Mit-)Herausgeber Helmut Köhler auf gut 130 Seiten eine Einordnung des Wettbewerbsrechts in die Wettbewerbsordnung vornimmt und auch seine geschichtliche Entwicklung bis in die Gegenwart erläutert. Das Wettbewerbsrecht wird ins Verhältnis zum Unionsrecht, zum Kartellrecht und zum Bürgerlichen Recht gesetzt, und auch kollisionsrechtliche Fragen bei Sachverhalten mit Auslandsbezug werden geklärt. Bereits die Einleitung enthält ausführliche Gliederungen auch zu den einzelnen Abschnitten der Kommentierung, und insbesondere geschichtliche Bezüge zu den einzelnen Entwicklungsstufen des Lauterkeitsrechts in Deutschland finden sich auch im weiteren Text der Einzelkommentierungen. Ein Lehrbuch braucht also nicht, wer sich in das Wettbewerbsrecht einarbeiten will und diesen Kommentar nutzen kann.
Die Kommentierung des UWG umfasst fast 2000 Seiten, und auf sie folgt eine Kommentierung des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen von 2019, das mit ähnlich wenigen Paragraphen auch schon etwa 250 Seiten Kommentierung nach sich zieht. Mit diesem noch neuen Stammgesetz wurden die §§ 17-19 UWG a. F. abgelöst und wurde europäisches Recht in nationales Recht umgesetzt. Hierin findet sich auch eine Regelung zum Schutz von Whistleblowern (§ 5 GeschGehG), dem bekanntlich demnächst weitere Regelungen im deutschen Recht an die Seite gestellt werden sollen. Es folgen wie gewohnt die Kommentierungen der Preisangabenverordnung und des Unterlassungsklagengesetzes. Der Kommentar schließt mit je einer Kommentierung der Verordnung der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung und der EU-Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten von 2019. Letztere Regelungen sind der Versuch, mittelständische Betriebe – wie man jedenfalls in Deutschland sagen würde – vor den Internetgiganten vor allem aus den USA zu schützen. Möglicherweise schon etwas zu spät. Der Band schließt mit Fundstellenverzeichnissen der zitierten Entscheidungen von EuGH und BGH und einem Sachverzeichnis, das freilich nicht immer ganz aktuell zu sein scheint.
Als Manko fällt auf, dass der Begriff „Nachhaltigkeit“ im Sachverzeichnis nicht auftaucht und auch im Text der Kommentierung der jetzt zu erwartenden Renaissance der Umweltwerbung relativ wenig Rechnung getragen wird (besonders unter § 5 2.180 ff. u. d. T. „Umweltverträglichkeit“). Mit Nachhaltigkeit und mit entsprechenden Siegeln wird inzwischen derart geworben, dass sich der vzbv jüngst zu einer Verbotsforderung animiert sah. Wenn aber auch die Marktkräfte zur Erreichung umweltpolitischer Ziele herangezogen werden sollen, kommt es künftig wesentlich auf ein funktionierendes Wettbewerbsrecht an. Das Missbrauchsprinzip gehört zu einer unbürokratischen Umweltwerbung, die mit Eigenerklärungen der Unternehmen und mit Siegeln arbeitet, unzweifelhaft dazu.
Dennoch: Nach wie vor gibt es für den Praktiker zu diesem Kommentar kaum eine Alternative.
Köhler/Bornkamm/Feddersen
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Kommentar)
C.H. Beck, 41. Auflage 2023
2632 Seiten; 199,00 Euro
ISBN 978-3-406-78920-5