Das „Handbuch Recht in der Kita“ wurde neu aufgelegt
Matthias Wiemers
Über Kindertageseinrichtungen wird ständig gesprochen. Ernsthaft wird auch eine Kindergartenpflicht politisch diskutiert, obwohl doch hier ganz andere verfassungsrechtliche Geschütze aufgefahren werden müssen als bei der – zudem schon sehr traditionellen – Schulpflicht. Der Besuch von Kindertageseinrichtungen ist bis heute eine freiwillige Angelegenheit. Dabei haben freiwillige Organisationen es so an sich, dass sie – jedenfalls theoretisch – Druck auf die Organisatoren dahingehend ausüben können, dass mit Austritt gedroht wird, sofern die Organisationsleitung dem Mitglied oder Nutzer nicht zu Willen ist. So die Theorie. Wer aber glücklich eine einigermaßen nutzbare Einrichtung gefunden hat, der bleibt. Denn an diesen Institutionen herrscht landesweit immer noch ein relativer Mangel. Qualitätsanforderungen müssen deshalb vom Gesetzgeber (genauer: den Gesetzgebern von Bund und Ländern) kommen, und diese lassen sich nicht immer lange bitten. Seit dem Erscheinen der Erstauflage des hier vorzustellenden Werks sind nunmehr neun Jahre vergangen, und seither sind wieder einige Gesetze und noch mehr Gerichtsentscheidungen ergangen, hat sich die Akademisierung des Berufs der dort Tätigen weiter fortgesetzt. Von den Absolventen der einschlägigen Studiengänge kann erwartet werden, dass sie die Rechtsgrundlagen ihres Tuns einschließlich der drohenden Gefahren für zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung kennen. Es lag also nahe, ein Handbuch zu schaffen, dass alle in der Praxis auftauchenden Fragen zuversichtlich beantwortet. Und in der Tat, hier sind viele Fragestellungen denkbar.
Die Herausgeber geben selbst in ihrem Vorwort ausführlich eine Inhaltsübersicht und zeigen auf, was die Autorinnen und Autoren jeweils in ihrem Kapitel behandeln. Auch werden hier bereits einige Zahlen genannt. Danach gab es im Jahr 2024 über 60.000 Kindertageseinrichtungen, wovon ein Drittel öffentlichen Trägern zugehörte und zwei Drittel freien Trägern. Auch auf der ersten Seite wird – ganz wie vorstehend bereits angedeutet – ausgeführt: „Aufgrund der besonderen inhaltlichen Vielfalt der Leistungsaspekte in der Kindertageseinrichtung ist das anzuwendende Recht anspruchsvoll. In dem pädagogisch geprägten Handlungsfeld gilt es, eine Vielzahl von rechtlich relevanten Regelungen für die Fachkräfte, Kinder und Eltern und Vorgaben zur Organisation, Personalführung und Finanzierung zu beachten. Das Recht ist nicht statisch, so dass die Fachkräfte sich einzelfallbezogen über die aktuellen Änderungen informieren müssen, um bei der Rechtsanwendung auf dem gegenwärtigen Stand zu sein. Mit den rechtlichen Änderungen gegen zwangsläufig auch veränderte pädagogische Prozesse und organisatorische Ausgestaltungen einher. Daher ist das Recht eng mit der pädagogischen Praxis und Organisationsentwicklung in der Kindertageseinrichtung verknüpft“ (S. XII). Hier hat man das Gefühl, es könnte sich um eine leichte Übertreibung handeln, da sicherlich die Pädagogik nicht unmittelbar dem (neuen) Recht folgen wird. In jedem Falle haben sich die Anforderungen verschärft – denken wir nur an die Frage, wie Fälle von Kindesmisshandlungen frühzeitig erkannt werden können und wie damit aber zugleich das Zurückziehen von Eltern aus dem Bereich der Kindertagespflege nicht provoziert werden soll. Denn noch gibt es die Kindergartenpflicht nirgends in Deutschland (vgl. S. 48 m. Fn. 48).
Im ersten Kapitel stellt Jörg Maywald den „Kinderrechtsansatz in Kindertageseinrichtungen“ vor und zeigt dabei auf, dass dieser sich von den verschiedenen überkommenen pädagogischen Ansätzen (Montessori, Waldorf, Pikler, Reggio) unterscheide, weil er grundlegend davon ausgeht, dass Kindern nicht nur Bedürfnisse, sondern auch Rechte zukommen. Dies wird im Folgenden erläutert, und man kann dies als eine konsequente Fortsetzung der vor etwa 50 Jahren einsetzenden Verrechtlichung der Schulen ansehen.
Elina Krause beschreibt die „Elterliche Sorge und Rechtsbeziehungen zur Kita“ (2) und Corinna Grühn die rechtlichen Grundlagen des sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses nach dem SGB VIII (3). Bekanntlich befindet sich das SGB VIII in einem schon vor Jahren in Gang gesetzten Reformprozess (weswegen sich die Herausgeber von Kommentierungen momentan auch schwer tun damit, neue Auflagen ihrer Werke herauszubringen). Peter Schäfer teilt den Lesern den Stand der SGB-VIII-Reform mit (4), bevor Nicole Sturmhöfel die „(Rechtliche) Relevanz von Bildungsplänen für den Elementarbereich am Beispiel der Medienerziehung“ erläutert (5). Raingard Knauer fordert buchstäblich: „Partizipation von Kindern in der Kita gestalten“ (6). Dem Recht auf inklusive Bildung ist der Beitrag von Kirsten Wiese, Julia Zinsmeier und Andrea Platte gewidmet (7), dem Recht von Flüchtlingskindern und ihrer Förderung der Beitrag von Anna Franze und Niels Espenhorst (8). Waren die letzten beiden Kapitel Inhalt des zweiten Teils des Bandes über aktuelle rechtliche Herausforderungen aus Inklusion und Migration und dienten die ersten Kapitel im Rahmen von Teil eins der Klärung der rechtlichen Grundlagen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Kita, so lautet die Überschrift von Teil III „Organisation und Kooperation der Kita“. Petra Strehmel beginnt hier mit einer Darstellung des Betreibens einer Kita als Grundlage für Träger und Kita-Leitungen (9), Waltraud Weegmann stellt dar, wie man überhaupt eine Kita gründet (10). Susanne Vaudt und Michael Mroß zeigen, wie Kindertageseinrichtungen finanziert werden (11), und Michael Urselmann sowie Stephanie Neumann ergänzen dies durch Betrachtungen zum „Fundraising für Kitas“ (12). „Qualitätsmanagement in der Kita“ ist das Thema von Irene Dittrich (13). Es folgt der Abschnitt mit einem gewichtigen Beitrag von Knut Hinrichs-Weinhold zu „Kooperation der öffentlichen und freien Jugendhilfe im Bereich der Kindertageseinrichtungen aus verwaltungsrechtlicher Sicht“ (14).
Teil IV ist dem „Vertragsrecht der Kita“ gewidmet und stellt ebenfalls einen interessanten Aspekt des Kindergartenrechts dar – müssen doch Eltern etwa ihre Aufsichtspflichten auf die Träger und die diese wiederum auf das Fachpersonal delegieren und steht dem Erziehungsrecht der Eltern im Elementarbereich nicht gleichermaßen wie in der Schule ein Erziehungsrecht der Kita gegenüber.
Ulrich Mizerski und In-Ji Kim beginnen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Kita-Arbeitsverhältnisses (15), gefolgt von einem Beitrag von Anne Haarmann über „Vertragsbeziehung zwischen Kita und Eltern“ (16).
Es folgt schon Teil V über „Schutz, Gesundheit und Sicherheit von Kindern in der Kita“, der mit einer Darstellung des staatlichen Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII im Falle von Kindeswohlgefährdungen in Kindertageseinrichtungen beginnt (Susanne Poller, Kap. 17). Das „Verfahren bei Übergriffen, Gewalt oder sexuellem Missbrauch durch Mitarbeiter*innen der Kita“ (18) wird von Petra Ladenburger dargestellt. Die Relevanz der öffentlichen Gesundheit ist das Thema von Raimund Geene (19).
„Die Aufsichtspflicht als pädagogische Zielverfolgung im dialektischen Verhältnis von Selbstverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit“ (20) von Peter Obermaier-van Deun ist eine ausgefeilte Vertiefung des vorhin angedeuteten Aufsichtsthemas, dessen sich die Fachkräfte in den Kitas besonders ausgesetzt sehen, da ja nicht nur die Eltern, sondern selbstverständlich auch der jeweilige Träger die Aufsichtspflicht auf diese zu delegieren pflegen, wo aber deren besondere Expertise vielleicht die Möglichkeit schafft, die Aufsichtsführung wirklich gemäß den Entwicklungsfortschritten der Kinder zu handhaben. Profan, aber praktisch besonders wichtig das Thema von Sandra Schwaninger: „Sicherheit im Gebäude der Kita“ (21).
Es folgt nun ein Teil, der die Öffentlichkeit in letzter Zeit besonders berührt: „Internet und Social media in der Kita“. Zunächst einmal beschreiben Friederike Siller und Friederike Paas „Kindheit und digitaler Wandel“ (22). Rolf Schwartmann und Eva-Maria Pottkämper zeigen zunächst auf, welche das „Medienrecht in der pädagogischen Arbeit mit Kindern“ spielt (23) und ergänzen dies um „Rechtliche Aspekte der Gestaltung der Website“ (24) sowie „Urheberrechtliche Fragestellungen in der medienpädagogischen Arbeit“ (25).
Lars Burghardt, Claudia Roller, Claus Richter und Simone Klaus werfen eine Frage auf: „Bildungsbeobachtung in der Kita – IT-unterstützt oder dominiert?“ (26). Es folgt der letzte Teil des Bandes über „Netzwerke und Übergänge“, beginnend mit Beiträgen von Elisabeth Schmutz über „Frühe Hilfen für Familien“ (27) und „Rechtliche Grundlagen und Handlungskonzepte der Familienbildung im Netzwerk“ (28). Manja Plehn und Julia Klimczak beleuchten den „Übergang Kita-Grundschule: Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsräume in der Praxis“ (29). Kirsten Wiese präsentiert die „Unterstützung durch das Jugendamt bei familiären Krisen“ (30) und Helen Ahlert schließt mit „Andere staatliche Leistungen für Kinder und Familien“ (31). Der Band endet mit einem Bearbeiterverzeichnis und einem ausführlichen Sachverzeichnis.
Nutzerinnen und Nutzer des Bandes wissen nicht nur, wie sie sich zu verhalten haben und an wen sie sich wenden können, sondern auch, wie sie Hilfen für Familien, mit denen sie Kontakt haben, für diese zugänglich machen können. Dies ist sehr nützlich. Ob allerdings angesichts der auch in diesem Handbuch durchscheinenden zunehmenden Komplexität in den Kitas, die sich aus der stark zugenommenen Vielfalt der Kita-Besucher ergibt, neue Ansätze einer weiteren Verrechtlichung der Kitas auch umgesetzt werden können, bleibt doch die Frage. Es jedenfalls zu versuchen, dazu liefert die Neuauflage gut Möglichkeiten.
Ulber/Vaudt/Lohrentz
Handbuch recht in der Kita,
Carl Link Verlag, 2. Auflage 2026
800 Seiten; 89,00 Euro
ISBN: 978-3-556-10007-3