Zur 25. Auflage des bekannten Rechtswörterbuchs aus dem Beck-Verlag
Matthias Wiemers
Wer ein stets recht aktuelles juristisches Nachschlagewerk sucht, stößt irgendwann mit Sicherheit auf ein rot-schwarz eingebundenes Werk. Der Rezensent besaß im Laufe der Zeit einige Auflagen dieses Werks und findet in seinem Bücherregal noch die 19. Auflage von 2007 – noch unter dem bekannten Herausgebertitel „Creifelds“. Dieses Rechtswörterbuch wurde erstmals 1968 herausgegeben, von einem (Berliner) Senatsrat a. D. Carl Creifelds, der als Jahrgang 1907 schon im NS Karriere gemacht hatte und der sich 1965 hatte frühpensionieren lassen, nachdem eine Wahl zum Richter am Bundesgerichtshof von Bundespräsident Lübke nicht vollzogen worden war.
Der allgemeinen Linie des Verlages in den letzten Jahren folgend, war zum neuen Herausgeber des Werks bereits 2022 (24. Auflage) der Augsburger Rechtsanwalt Klaus Weber bestimmt worden. Noch im vergangenen Jahr ist bereits die 25. Auflage erschienen.
Das Werk hat vor allen in den letzten Jahren erheblich an Umfang gewonnen. Wies die mir vorliegende 19. Auflage noch einen Umfang von rund 1500 Seiten auf, sind es nunmehr gut 2100 Seiten (noch erheblich stärker ist freilich der Preis gestiegen: von 44 Euro 2019 auf 75 Euro im Jahre 2025). Seit langen erscheint das Werk parallel auch als Online-Version, wobei Erwerber der gedruckten Neuauflage bis zum Erscheinen der Neuauflage Zugang zur aktuelleren Online-Version bekommen.
Was gibt es nun Neues im „Weber“? Im Vorwort wird etwa folgendes betont: „Die Zeit zwischen der 24 und 25. Auflage fiel in eine politisch und damit auch rechtlich unruhige Zeit. Die auslaufende Coronakrise sowie der Ausbruch des Krieges in der Ukraine mit seinen wirtschaftlichen und energiepolitischen Folgen waren häufig unmittelbarer Anlass für Rechtsänderungen in wichtigen Gebieten. Das vorzeitige Ende der Legislaturperiode sowie die letzten Beschlüsse des alten Bundestages im März 2025 waren dann der geeignete Zeitpunkt, den Inhalt des Werks nicht nur digital zu aktualisieren, sondern eine neue Druckausgabe vorzulegen.“
Im Einzelnen betreffen die Aktualisierungen die gesamte Rechtsordnung, wobei hier besonders auf die neuen Stichworte aus dem Recht der Digitalisierung hingewiesen werden soll: Digital Service Act (DAS), Digital Markets Act (DMA) und Data Act (DA). Auch sonst finden wir zahlreiche Artikel, die die Flut von Rechtsänderungen, mit denen der nationale und europäische Gesetzgeber die technische Entwicklung rechtlich einzufassen suchen, aber auch – insbesondere durch den Data Act – die Datennutzung wirtschaftlich ermöglichen wollen, dem Nutzer verlässlich erklären. Die Beiträge sind wie in der Vergangenheit schon in vorzüglicher Qualität verfasst und bringen Sicherheit für Nutzerinnen und Nutzer.
Im Ergebnis stellt dieses Werk nicht nur ein zuverlässiges Hilfsmittel dar, um sich über aktuelle Entwicklungen in der (deutschen) Rechtsordnung zu informieren, sondern es hat sich auch gegen wikipedia behauptet. Dies ist beachtlich, nicht nur deshalb, weil der Rezensent sich im Detail zur Person von Creifelds eben bei wikipedia informieren konnte, sondern auch, weil es zu mittlerweile unzähligen Stichworten des „Weber“ inzwischen auch Artikel im wikipedia gibt. Doch einen Vorteil hat eben stets ein Werk, das man in die Hand nehmen kann: Man kann die darin enthaltenen Inhalte wenigstens für einen Moment buchstäblich „festhalten“. Wir alle, die wir zunehmend noch über die Digitalisierung hinausgehend über „KI“ reden, brauchen als Menschen oftmals eine Verlässlichkeit, die sich eben im gedruckten Buch materialisiert (während man die „Dematerialisierung“ und „Decarbonisierung“ angesichts der Energieaufwände von Internetrecherchen schlichtweg durchaus als Volksverdummung bezeichnen kann – wie etwa auch die Idee, das Internet fördere Dezentralisierung und Demokratie).
Weber
Rechtswörterbuch
Verlag C.H. Beck, 25. Auflage 2025
2.115 Seiten; 75,00 Euro
ISBN: 978-3-406-83408-0