Der Thomas/Putzo-ZPO-Kommentar in 47. Auflage
Rainer Stumpf
Juristische Kommentare sind schon irre komplex. Vor allem, wenn man bedenkt, dass ihren Verfassern darin auf manchmal tausenden Seiten niemals auch nur ein winziger Fehler unterläuft. So dachte man zumindest bisher, und nun das: In der druckfrischen 47. Auflage des ZPO-Kommentars von Thomas/Putzo, einem der großen juristischen Klassiker aus dem Hause C.H. Beck, liegt diesmal doch tatsächlich ein „Errata-Zettel“, auf dem steht: „Aufgrund eines bedauerlichen Versehens ist leider in dieser Auflage der Gesetzestext des § 23 Nr. 1 GVG nicht korrekt wiedergegeben.“ Donnerschlag! Wie isses nu‘ bloß möglich?! Man muss es wohl andersherum sehen und an dieser Stelle einmal den Hut ziehen vor dem Umstand, dass so etwas nicht ständig oder zumindest nicht sehr viel öfter passiert! Gewohnt präzise und zuverlässig, abgesehen vom besagten kleinen GVG-Fauxpas, präsentiert sich Thomas/Putzo selbstredend auch in seiner Neuauflage.
Die 47. Auflage berücksichtigt alle Änderungen seit Erscheinen der Vorauflage, wie u.a. durch das Gesetz zur Änd. des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änd. weiterer prozessualer Regelungen v. 8.12.2025, durch das Gesetz zur Änd. der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern v. 8.12.2025, durch das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung v. 10.12.2025 sowie durch das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit v. 22.12.2025 mit Ausblick auf die Änderungen durch den Gesetzesentwurf zur Vaterschaftsanfechtung.
So bleibt der Putzo unter dem Strich das bewährte Hilfsmittel im Zivilprozessrecht, dessen moderaten Anschaffungspreis sowohl Examenskandidaten als auch Praktiker goutieren.
Thomas/Putzo
Zivilprozessordnung (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 47. Auflage 2026
3.225 Seiten; 77,00 Euro
ISBN: 978-3-406-84136-1