Gerichtsgeschichten aus Schwetzingen, Teil 8
Pinar Karacinar
„Du polnische Drecksau, du polnische Schlampe“, soll ein 50-jähriger Mann seine Nachbarin im Hirschacker beschimpft haben. Deshalb musste er sich vor dem Schwetzinger Amtsgericht wegen Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen verantworten.
Wie so oft war den Beleidigungen ein nachbarschaftlicher Streit vorangegangen. Der Angeklagte stritt die Tat ab. Am vermeintlichen Tatabend im Oktober vergangenen Jahres sei er lediglich am Haus der Geschädigten vorbei gelaufen, als er von deren Mann bedroht worden sei. Dieser habe ihm angedroht, ihm, wenn er noch einmal an dessen Haus vorbeilaufen würde, „eine reinzuhauen“. Nach einer Stunde sei der Angeklagte dann aber erneut am Haus der Geschädigten und ihres Mannes vorbei gelaufen, da er es nach eigenen Angaben nicht einsehen könne, warum er nicht an deren Haus vorbei laufen solle. Infolgedessen sei es zwischen ihm und dem Ehemann der Geschädigten zu einem Wortwechsel gekommen. Der Angeklagte räumte ein, dass er dabei zwar eventuell den Mann der Geschädigten beleidigt haben könnte, nicht aber die Geschädigte. Im Laufe der Gerichtsverhandlung geriet der 50-jährige Angeklagte häufiger in Rage. „Ich lass mich hier nicht aburteilen. Die sollen mich in Ruhe lassen“, rief er immer wieder aufgebracht. Insbesondere während der Zeugenbefragung brachte er die Vorsitzende Richterin wiederholt zur Weißglut. Immer wieder fiel er der Vorsitzenden und den Zeugen ins Wort. „Das ist gerichtlich zu prüfen, dass diese Psychopathen nicht normal sind“, stänkerte er über seine Nachbarn. Jedoch war allein er es, der in der Verhandlung einen geistig leicht verwirrten Eindruck machte. Schließlich trieb es der 50-Jährige so weit, dass ihm die Vorsitzende Richterin ein Ordnungsgeld androhte, wenn er nicht endlich still wäre.
Die Geschädigte und ihr Mann sagten in der Zeugenbefragung aus, dass der Angeklagte beim Vorbeilaufen an ihrem Haus von sich aus angefangen habe, sie zu beleidigen. „Ich sorg dafür, dass ihr ausgewiesen werdet. Ihr spritzt euch Heroin im Keller“, soll er gerufen haben.
Schließlich wurde vom Gericht auch eine unbeteiligte Nachbarin angehört. Die 67-jährige Dame hatte zwar nicht den unmittelbaren Vorfall mit den beiden Eheleuten mitbekommen, aber sie hatte vernommen, wie der Angeklagte nach dem Vorfall im Vorbeigehen „Ich sorge dafür, dass die Polensau und ihr Alter abgeschoben werden“, gerufen habe. Auch habe sie gehört, dass der 50-Jährige behauptet hätte, die Eheleute nähmen im Keller Drogen. Daraufhin fiel der Angeklagte der Zeugin ins Wort und rief: „Das ist ja auch so.“
Die Vorsitzende sah daraufhin den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt an und verurteilte den bereits vorbestraften Mann zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je zehn Euro.