Systematik und Detailwissen

Der Satzger/Schluckebier/Widmaier StGB-Kommentar in 2. Auflage

Jürgen Niebling

cover-satzgerAn guten StGB-Kommentaren besteht wahrlich kein Mangel. Gerade in den letzten Jahren sind nicht nur viele Neuauflagen bekannter Kommentare, sondern auch viele neue Kommentare erschienen. Das vorliegende einbändige und über 2600 Seiten umfassende Werk zeichnet sich vor allem aus durch sehr gute Lesbarkeit, hohe Aktualität und eine auf Wissenschaft und Praxis zugleich zugeschnittene Kommentierung. Leider ist Widmaier als einer der führenden Revisionsanwälte Deutschlands viel zu früh (11.9.2012) verstorben, seine Beiträge wurden von anderen Autoren übernommen.

Durch die Vielzahl der Autoren (30 Autoren!) war es möglich, nicht nur aktuelle Entscheidungen und Aufsätze vor dem Hintergrund anderer bewährter Kommentare und der Rechtsprechung nachzutragen, vielfach ist auch an Systematik und Aufbau aber auch einer eignen Position gefeilt worden. Die Kommentierung setzt so vielfach wirklich einen Neuanfang und wird nun verstärkt in die Rechtsprechung  einfließen. Gerade in Zeiten ständiger gesetzlicher Änderungen und neuer Akzente durch die Rechtsprechung  ist neben der Aktualität erforderlich, die Balance zwischen Systematik und Detailwissen zu halten und für den Praktiker nutzbar zu machen. Dies ist hier vorbildlich gelungen.

Geeignet ist das Werk für Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte, die Polizei aber auch für Studenten und Referendare, da die entscheidenden Probleme klar und präzise dargestellt und gelöst werden, ebenso aber auch für den Zivilrechtler, der sich umfassend und doch kompakt über die Entwicklungen im Strafrecht informieren möchte oder Einzelfragen nachzugehen hat.  Ebenfalls ist lobend auf den im Verhältnis zum Umfang doch sehr günstigen Preis hinzuweisen.

Anzumerken ist lediglich folgendes:

§ 226 a – weibliche Genitalstümmelung ist noch nicht aufgenommen. Diese Neuerung  dürfte jedoch verfassungswidrig sein, da die männliche Verstümmelung nicht anders gewertet werden kann.  Auch § 1631d BGB ist mehr als problematisch, da die Religion keinen Rechtfertigungsgrund für medizinisch nicht indizierte Eingriffe darstellt.

Das Thema Betrug durch Anlagenvermittlung wird dagegen eingehend behandelt (§ 263 Rn 258). Das Vorliegen von Vorsatz ist hierbei zivilrechtlich auch für die Verjährung von Ansprüchen relevant (vgl. OLG Stuttgart v. 16.3.2011 – 9 U 129/10).

Insgesamt: Ein Meisterwerk, dem weite Verbreitung zu wünschen ist!

Satzger/Schluckebier/Widmaier (Hrsg.)
StGB (Kommentar)
2. Auflage 2014 Carl Heymanns Verlag Köln
2628 Seiten, 129 €

Veröffentlicht von on Feb 24th, 2014 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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