Kosten, Kosten, Kosten

Der Toussaint Kostenrecht-Kommentar in 52. Auflage

Rainer Stumpf

Wer in der anwaltlichen Praxis mit Kostenfragen zu tun hat, kommt an einem Werk ganz sicher nicht vorbei, das mittlerweile längst zu den Klassikern der juristischen Fachliteratur gezählt wird: dem Toussaint, der bis zur vorvorigen Auflage noch als „Hartmann/Toussaint“ firmierte. Sein großer Vorzug ist, dass man mit ihm gleichsam zahlreiche Fliegen mit einer Klappe schlägt, deckt er doch das ganze Spektrum des Kostenrechts ab: GKG, RVG, FamGKG, GNotKG, GvKostG, JVEG – um nur die wichtigsten einschlägigen Gesetze zu nennen – sowie Kostenvorschriften für einzelne Verfahrensarten und sonstige kostenrechtliche Vorschriften. Insbesondere für Berufseinsteiger lohnt sich diese Basisinvestition, denn der Toussaint gehört schlichtweg zur Grundausstattung jeder Kanzleibibliothek. Der zugegebenermaßen stolze Anschaffungspreis hat sich dann schnell amortisiert.
Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen jüngsten Gesetzesänderungen wie z. B. das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt v. 7.5.2021, das Zweite Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes v. 2.6.2021, das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung v. 25.6.2021 und das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt v. 10.8.2021. Auf die zum 1.8.2022 in Kraft tretenden Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften v. 7.7.2021 wird bereits in der Kommentierung hingewiesen. Der Text des durch Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts mit Wirkung zum 1.1.2023 neugefassten VBVG ist ebenfalls abgedruckt.
Fazit: Mit dem Toussaint ist man als Praktiker bei allen Fragen des Kostenrecht bestens bedient.

Toussaint – Kostenrecht (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 52. Auflage 2022
2847 S.; 163 Euro
ISBN 978-3-406-78142-1

Veröffentlicht von on Jun 27th, 2022 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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