Der Kießling-Kommentar zum Infektionsschutzgesetz in 3. Auflage
Rüdiger Rath
Ein Kommentar zum Infektionsschutzgesetz – das war damals, in jenen fernen Zeiten vor der Pandemie, beinahe so etwas wie ein Werk für die Ewigkeit. Wenn so etwas überhaupt einmal erschienen ist, dann gab es für etwaige Neuauflagen nun wirklich keinerlei Veranlassung. Seit zweieinhalb Jahren aber ist auch hier nichts mehr wie es war. Mittlerweile konkurrieren gleich mehrere einschlägige Gesetzeskommentierungen um die Gunst ihrer Benutzer. Und einen der Newcomer, den Kießling-Kommentar aus dem Hause Beck, gibt es – im dritten Jahr nach Corona – nun schon in 3. Auflage. Was aber noch lange nicht heißt, dass er dadurch im eigentlichen Sinne aktuell wäre, denn mit den Kommentaren zum Infektionsschutzgesetz und dem Reformeifer unseres Gesetzgebers ist es wie im Märchen vom Hasen und dem Igel. Kaum ist die Neuauflage des Kommentars erschienen, gibt es auch schon wieder eine weitere Neufassung des Infektionsschutzgesetzes…
Trotzdem wird auch der neue Kießling-Kommentar dringend gebraucht, denn es ist für jeden, der darauf angewiesen ist, immer noch besser, einen fast aktuellen zu haben, als einen von vor zwei Jahren, der inzwischen hoffnungslos veraltet ist… Herausgeberin und Haupt-Autorin Andrea Kießling, seit einem Jahr Professoren für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Sozialrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, hat sich jedenfalls mittlerweile als eine der maßgeblichen Corona-Gesetzgebungs-Koryphäen hierzulande etabliert. Mit ihren insgesamt 15 Mitstreiterinnen und Mitstreitern hat sie dafür gesorgt, dass der Umfang der Kommentierung auf nunmehr 907 Seiten angewachsen ist und immerhin alle Gesetzesreformen bis einschließlich Juni 2022 eingearbeitet sind.
Konkret berücksichtigt die 3. Auflage alle grundlegenden Änderungen des IfSG sowohl im November und Dezember 2021 als auch im März 2022. Erläutert werden all diese Neuerungen inkl. der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (§ 20a), der sog. „Hotspot“-Regelung (§ 28a Abs. 8) und den Regelungen rund um die COVID-19-Zertifikate (§ 22a, § 75a). Und um auch die jüngsten Gesetzesaktualisierungen dieses Herbstes einzuarbeiten, basteln Andrea Kießling und ihr Team zu dieser Stunde ganz sicher schon an der 4. Auflage dieses Werkes. Bis dahin muss die anvisierte Zielgruppe – Anwaltschaft, Justitiariat, Unternehmen, Gesundheits- und Gewerbeämter, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen, Behörden, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Betriebsärzteschaft, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte – einstweilen noch mit der 3. Auflage vorlieb nehmen.
Andrea Kießling (Hg.)
Infektionsschutzgesetz (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 3. Auflage 2022
907 Seiten; 138 Euro
ISBN: ISBN 978-3-406-78910-6