Medizinrecht weiter auf Wachstumskurs

Der Bergmann/Pauge/Steinmeyer wurde erneut aufgelegt

Matthias Wiemers

Die wenigen juristischen Fachverlage, die wir noch haben, versuchen für die wichtigsten Rechtsgebiete mindestens ein Handbuch und einen Kommentar in ihrem Portfolio zu haben. Bei Nomos gibt es seit einigen Jahren die Reihe „NomosKommentare“, die im Kleinformat rot und im Großformat blau sind. 2012 erschien zum ersten Mal „Gesamtes Medizinrecht“, herausgegeben von Karl Otto Bergmann, Burkhard Pauge und Heinz-Dietrich Steinmeyer. Bereits zwei Jahre später erschien die zweite und 2018 die dritte Auflage. Die vierte Auflage hat nun nochmal zwei Jahre länger auf sich warten lassen, aber wie ihre Vorgänger ist die wiederum gewachsen. Von der dritten zur vierten Auflage ist allein ein Wachstum von 350 Seiten zu verzeichnen – obwohl der Band weiterhin 18 Einzelkommentierungen umfasst.
Nun wissen wir alle, dass die Komplexität unseres Gesundheits- und Sozialsystems in den letzten Jahren nicht abgenommen hat, sondern eher zugenommen. Umso wichtiger ist es für den Praktiker, jeweils ein aktuelles Werk zur Hand zu haben, das zudem durch geschickte Auswahl und Kommentierungen im Zusammenhang überzeugt. Dies kann auch diesmal für den bestens eingeführten Kommentar bestätigt werden. Wesentliche Änderungen waren insbesondere im Medizinprodukterecht vorzunehmen, wo das bisherige Medizinproduktegesetz (MPG) durch die Kommentierung der auch in der Praxis zumeist so genannten „MDR“ (Medical Devices Regulation) ersetzt wurde (Ziffer 9). Hier hat – wie auch an einigen anderen Stellen des Bandes – der Bearbeiter gewechselt. Weiterhin kommentiert ist die für die Praxis noch wichtigere Medizinprodukte-Betreiberverordnung (Ziffer 10). Beide Regelungswerke konnten allerdings nur in Auszügen kommentiert werden. Dies gilt auch für das wieder novellierte AMG (Ziffer 2) und das Apothekengesetz (Ziffer 1).
Sodann liegt ein Schwerpunkt auf der Einarbeitung der zum Ende der letzten Legislaturperiode des Bundestages noch ergangenen Stabilisierungsgesetze, die Änderungen in mehreren hier kommentierten Gesetzen bewirkt haben. Wichtig ist auch der Hinweis der Herausgeber, dass nunmehr auch BGH-Rechtsprechung zum Behandlungsvertrag nach §§ 630 a ff BGB vorliegt, die eingearbeitet wurde. Das Patientendatenschutzgesetz von 2020 wird als von allgemeiner Bedeutung bezeichnet. Dies trifft selbstverständlich zu, und das Gesetz wurde zwar nicht gesondert bearbeitet, aber – ebenfalls von einem neuen Bearbeiter – der entsprechende Abschnitt vor §§ 284 ff. SGB V wurde vollständig neu kommentiert. Vom SGB X (Ziffer 12) wurde nur die praktisch wichtige Vorschrift des § 116 über Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige. In dem Band dominiert nach wie vor das SGB V (Ziffer11), das SGB XI (Ziffer 13) wurde knapp kommentiert, allerdings fragt sich hier, ob nicht einige Kommentierungen betreffend der früheren Fassung des Gesetzes nicht hätten herausgenommen werden können, da man hierzu notfalls auf eine ältere Kommentierung zurückgreifen kann, falls notwendig. Das SGB wird ergänzt durch die Kommentierung von Vorschriften des VVG, die bei Kranken- und Pflegeversicherung die Rechtslage komplettieren.
Neben den sozialversicherungsrechtlichen Fragen können aber auch gesellschaftsrechtliche und haftungsrechtliche wie auch prozessuale Fragen ohne weiteres mithilfe des Kommentars beantwortet werden, weil die jeweils relevanten Vorschriften des BGB (Ziffer 3) und der ZPO (Ziffer 17, 18) ebenfalls abgedruckt sind. Das Berufsrecht (Ziffer 4, 8) sowie das relevante Strafrecht (Ziffer 14, 15) insbesondere zur Sicherstellung der beruflichen Compliance runden das positive Gesamtbild ab. Schließlich sind das Embryonenschutzgesetz (Ziffer 5) sowie die Regelungen zur Krankenhausfinanzierung (Ziffer 6, 7) zu erwähnen.
Fazit: Mit diesem Kommentar kann man ins Medizinrecht einsteigen. Der Umfang des Bandes stößt allerdings allmählich an seine Grenzen.

Bergmann / Pauge / Steinmeyer (Hrsg.)
Gesamtes Medizinrecht (Kommentar)
Nomos Verlag, 4. Auflage. 2023
2554 S.; 229,00 Euro
ISBN 978-3-8487-7153-0

Veröffentlicht von on Jan. 1st, 2024 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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