Schlag auf Schlag

Der Börstinghaus/Lindner-Schlagwortkommentar Mietrecht in Erstauflage

Rüdiger Rath

Wohl kaum ein Rechtsgebiet dürfte bis hin zu allen seinen Facetten eine so große praktische Relevanz für so große Bevölkerungsteile haben wie das Mietrecht. Mehr als jeder Zweite hierzulande wohnt bekanntlich zur Miete. Und auch aus der anderen knappen Hälfte der Eigentümer gibt es ja nicht wenige, die mehr als nur die eine selbstbewohnte Immobilie besitzen (oder, um es juristisch sauberer zu formulieren: ihr Eigentum nennen können) und also auch noch als Vermieter agieren. Diese Gemengelage schreit natürlich förmlich nach einer allgemeinverständlichen und in diesem Sinne quasi populärwissenschaftlichen Darstellung dieser keineswegs trivialen Rechtsmaterie, die aber gleichwohl auf hohem fachlichen Niveau erfolgen sollte.

Und hier ist sie also, die „innovative Neuerscheinung“ (so der Webeslogan des Verlags): ein juristischer Kommentar aus Schlagworten, der sich ebenso an Fachleute wie an interessierte und aufgeschlossene Laien richtet, sofern sie nur Mieter oder Vermieter sind. Der Börstinghaus/Lindner ist am Start und erhebt den nicht ganz unbescheidenen Anspruch, seinen Lesern zu jedem Thema alles zu vermitteln, was sie wissen müssen, um die „Probleme der Praxis“ zu lösen.

Genau das testen wir jetzt mal. Zum Schlagwort „Mietpreisbremse“ finden sich 10 Seiten, darunter am Ende jeweils eine mit besonderen Hinweisen für Vermieter und für Mieter. Kurz und knackig, aber auch erschöpfend wird hier tatsächlich die rechtliche Seite exakt so dargestellt, wie sie ist, und das auch noch bezugnehmend auf eine große Menge angeführter juristischer Fachaufsätze und Buchveröffentlichungen zur Thematik. Ob sich dadurch nun allerdings wirklich die Hauptprobleme der Mieter und Vermieter lösen lassen… Na gut, lassen wir das. Der Mietendeckel, also jenes vom Bundesverfassungsgericht längst schon wieder kassierte Konstrukt der Berliner Lokalpolitik, das es geschafft hat, für anderthalb Jahre den regulären Mietwohnungsmarkt unserer Hauptstadt beinahe vollständig auszutrocknen, ist in diesem Werk ausgespart geblieben, was sicherlich sehr gut vertretbar ist.

Beim Schkagwort „Mietwucher“ wird man verwiesen auf die „Miethöhe bei Vertragsabschluss“ und findet dort unter dem Stichwort „Sittenwirdrigkeit“, dass eine solche im Sinne von § 138 BGB vorliegt, wenn die Miethöhe das ortsübliche Niveau um mehr als 50 Prozent überschreitet (was auf ca. 99,9 Prozent aller Mietangebote in Berlin auf den einschlägigen Portalen zutreffen dürfte) und zusätzlich noch weitere Umstände hinzutreten, die auf eine „verwerfliche Gesinnung des Vermieters“ hinweisen. Allerdings ist diese Frage sowohl umstritten als auch zu kompliziert, um praktische Relevanz zu entfalten. Ähnliches gilt für etwaige Mietpreisüberhöhungen gem. § 5 WiStG und den klassischen Mietwucher gem. § 29 Nr. 1 StGB. Für letzteren müsste der Vermieter „die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche des Mieters ausnutzen“, was sich faktisch kaum beweisen lässt.

Fazit unseres Praxistests: Der Börstinghaus/Lindner liefert seinen Lesern kompetent und zuverlässig die nötigen Informationen. Vor allem aber werden seine Leser hier dank des Schlagwortprinzips mutmaßlich noch schneller fündig werden als in anderen Werken.

Börstinghaus/Lindner
Schlagwortkommentar Mietrecht. Problem und Lösung von A-Z
1240 Seiten; 149,00 Euro
ISBN: 978-3-406-79450-6

Veröffentlicht von on Mai 19th, 2025 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar!