Unter der Herausgeberschaft von Ulla Kelp und Philipp Mels erscheint ein neues Werk zum GeschGehG
Matthias Wiemers
Nicht mehr ganz neu ist die Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2016/943, die mit Wirkung zum 19. April 2019 als Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in deutsches Recht umgesetzt wurde. Zudem löst die neue Regelung früher im UWG enthaltene Vorschriften (§§ 17 ff.) ab, so dass einmal mehr eine europäische Rechtsvereinheitlichung vorgenommen wird, die sich nicht immer sogleich erschließt. Es handelt sich auch bei dem neuen Gesetz um ein überwiegend dem Zivilrecht zuzuordnendes Gesetzeswerk, das inzwischen bereits einige Kommentierungen erhalten hat und das häufig, aber nicht nur, im Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommen wird. Eine dieser Kommentierungen gilt es nachfolgend zu würdigen.
Genau mit dem Vorrang öffentlich-rechtlicher Vorschriften beschäftigt sich bereits § 1 Abs. 2 des GeschGehG. Die Kommentierung geht darauf ein (§ 1 Rdnr. 8). Insgesamt zeigt sich schon beim Anwendungsbereich, dass dieser sehr unterschiedlich sein kann, je nachdem, ob entsprechende vertragliche Vereinbarungen über Geheimhaltungen bestehen oder nicht. Selbstverständlich setzt sich der Kommentar auch mit dem durch einen begrifflichen Verweis mit dem Gesetz verbundenen Hinweisgeberschutzgesetz auseinander (§2, Rdnr. 45).
Die Einzelkommentierungen enthalten jeweils zu Beginn ein ausführliches Literaturverzeichnis und eine umfangreiche Gliederung und sparen auch nicht mit Nachweisen in Fußnoten. Obwohl das GeschGehG nur 23 Paragraphen umfasst, erweckt es jedoch sehr schnell den Eindruck hoher Komplexität, die sich nicht zuletzt darin äußert, dass der vorliegende Kommentar den Kommentierungen wesentlich umfangreicherer Gesetze äußerlich in nichts nachsteht. An einer Einführung, die dem Nutzer das Rechtsgebiet insgesamt nahegebracht hätte, fehlt es aber in dem Kommentar. Daher finden wir auch keine zusammenfassende kritische Würdigung. Wohl aber findet sich in den Einzelkommentierungen immer wieder persönliche Stellungnahmen der Bearbeiter, die zu umstrittenen Rechtsfragen Position beziehen (z. B. § 2, Rdn. 92 ff., 102).
Insgesamt kann man diese noch junge Rechtsetzung als eine Antwort auf die neuen Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung ansehen (vgl. zur Orientierung am datenschutzrechtlichen Gebot der Datensicherheit, § 2, Rdnr. 91). Zudem sollte gegenüber den vorherigen drei Paragraphen im UWG mehr Rechtssicherheit durch klare Rechtsbegriffe geschaffen werden (§ 2 Rdnr. 36). Fazit: Wenn es schon sein musste, die Materie neu zu regeln, so gelingt es dem Kommentar, die Gemengelage zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht zu klären und ein für die Praxis verständliche Kommentierung zu liefern, so ist dies gelungen.
Ulla Kelp / Philipp Mels (Hrsg.)
Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (Kommentar)
Nomos Verlag, 2025
666 Seiten; 119,00 EUR
ISBN: 978-3-8487-5462-5