Im Regelungsdickicht

Aus TMG wurde DDG, daher TDDDG-Kommentar (in Zweitauflage) statt TTDSG

Cornelia Knappe

Das Telekommunikationsrecht ist im Umbruch. Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat mittlerweile das Telemediengesetz (TMG) ersetzt. Dies wirkt sich auch auf die jeweils einschlägigen Datenschutzbestimmungen aus, weshalb aus dem vormaligen TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz), das am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten war, nun das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) geworden ist. Dementsprechend trägt nun auch dessen jüngst in zweiter Auflage erschienene Kommentierung von Riechert / Wilmer aus dem Berliner Erich Schmidt Verlag die neue Bezeichung. Selbst diejenigen Leserinnen und Leser, die bis hierhin noch folgen können, müssen vermutlich einräumen, dass hier „ein „Regelungsdickicht, das nicht einfach zu überblicken ist“ (so die Herausgeber in ihrem Vorwort) besteht.

Zur groben Orientierung lässt sich sagen, dass die Kommentierung (wie das zugrundeliegende TDDDG) aus vier Teilen besteht: Auf einen ersten Teil mit Allgemeinen Vorschriften folgen ein zweiter Teil über „Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation“ sowie ein dritter Teil mit dem Titel „Telemediendatenschutz, Endeinrichtungen“, woran sich als vierter und letzter Teil noch „Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht“ anschließen. Die Gesetzeskommentierung enthält vielfältige Definitionen, Regelungen und Zuständigkeiten zu digitalen Rechten. Eiin erfahrenes Autorenteam ist erkennbar darum bemüht, den Nutzerinnen und Nutzern einen prägnanten Überblick zu geben, was über weite Strecken auch gelingt.

Das Werk behandelt Anwendungsbereiche des TDDDG wie u.a. „Over-the-Top“- Dienste (OTT), Normen zum Fernmeldegeheimnis und zur Telekommunikation sowie zum Datenschutz bei Endeinrichtungen (einschließlich der PIMS). Allerdings heißt es heirzu warnend auf dem Buchdeckel: „Mit der Regelung zum Datenschutz bei Endeinrichtungen – einschließlich der „Personal Information Management Systeme (PIMS) – war die unerfüllte Hoffnung verbunden, dass sich diese positiv auf das Einwilligungsmanagement beim Umgang mir Cookies auswirken. Unklarheiten bleiben auch mit der Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) bestehen. Auch der Versuch der Abgrenzung der Zuständigkeitenvon Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsichten wird weiterhin zu Anpassungen in der Praxis führen.“ Weiterhin thematisiert die Kommentierung die Konsequenzen der gerade erwähnten, seit dem 1.4.2025 geltenden, neuen Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) nach § 26 Abs. 2 TDDDG, die aufgrund ihrer Anforderungen an nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren eigentlich die Verwaltung von Cookie-Einwilligungen erleichtern soll. Schließlich ist ein weiterer Schwerpunkt die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsichtsbehörden. Fazit: Wer sich mit Datenschutzfragen im Telekommunikationsrecht befasst und hierbei insbesondere auch auf den aktuellen Stand kommen will, ist mit dem handlichen Riechert/Wilmer gut bedient.

Riechert / Wilmer (Hrsg.)
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (Kommentar)
Erich Schmidt Verlag, 2. Auflage 2025
574 Seiten; 140,00 Euro
ISBN: 978-3-503-24181-1

Veröffentlicht von on Dez. 8th, 2025 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar!