Der aktuelle Sartorius und v. Hippel / Rehborn als Loseblattsammlung
Patrick Mensel
Unzählige Generationen von Juristen haben diese beiden roten „Ziegelsteine“ bereits erfolgreich für das Studium oder Referendariat verwendet: Die Rede ist vom Sartorius und Hippel / Rehborn. Es findet sich wohl kein angehender Jurist, der nicht mindestens einmal die Ergänzungslieferungen mühevoll einsortiert hat.
Beide Werke sind für Juristen nichts Geringeres als eine Institution. Zudem stellen sie für den Studenten ein das Öffentliche Recht vollumfänglich abdeckendes Paket dar. Zu Beginn des Studiums ist es sicher ratsam, dass der Student mit einzelnen Gesetzessammlungen arbeitet. So besteht nicht die Gefahr, dass er sich überfrachtet und vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sieht. Erst wenn er sich an die Fülle der Gesetze gewöhnt und die Systematik langsam durchschaut, macht es Sinn, sich Gedanken über die Anschaffung des Sartorius zu machen. Das dürfte ab dem 4. Semester der Fall sein. Es darf auch nicht vergessen werden, dass man sich an die Benutzung des Sartorius einige Zeit gewöhnen sollte: Im Examen benutzt man ihn ohnehin, so dass der Student den Kauf des Sartorius nicht zu lange hinausschieben sollte. Nicht wenige brauchen eine gewisse Übergangszeit, bis das Gesetzesuchen und –aufschlagen auch im Ernstfall reibungslos von statten geht.
Zusammen mit dem Hippel / Rehborn ist der Sartorius ein einzigartiges „Rund-um-sorglos-Paket“ für Studenten in NRW. Unzählige einzelne Gesetzesausgaben werden in zwei Loseblattsammlungen zusammengefasst. Auch in punkto Aktualität ist eine vollständige Gesetzessammlung von Vorteil. Damit kann auch eine nordrhein-westfälische Kommunalrechtsklausur souverän gelöst werden. Gerade Studenten, die das Öffentliche Recht eher meiden und lieber im Zivilrecht oder Strafrecht arbeiten, sollten früh mit dem Hippel / Rehborn in Kontakt kommen. Das für das Öffentliche Recht nicht unwichtige Zusammenspiel zwischen Bundes- und Landesgesetzen muss zwingend beherrscht werden. Ein Griff zum falschen Gesetz kann für die Klausur nur ein vorzeitiges Aus bedeuten.
Zu beachten ist, dass in NRW die Kommentierung des Gesetzestextes nicht erlaubt ist. Man sollte sich als Student also gar nicht erst daran gewöhnen etwas ins Gesetz zu schreiben. Nur so vermisst man auch im Ernstfall des Examens nichts. Des Weiteren kann das Nachsortieren nur empfohlen werden. So ist man immer auf dem aktuellen Stand und hat allein schon durch das Sortieren einen guten Überblick über Gesetzesänderungen. Abschließend kann man den Sartorius und Hippel / Rehborn nur empfehlen. Beide sind eine zuverlässige und konkurrenzlose Institutionen.
Sartorius
Verfassungs- und Verwaltungsgesetze
Loseblatt-Textausgabe
C.H.BECK ISBN 978-3-406-45645-9
v. Hippel / Rehborn Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen
Loseblatt-Textsammlung mit Verweisungen und Sachverzeichnis
Rund 3686 S. Im Ordner C.H.BECK ISBN 978-3-406-46040-1