Endlich ein Lehrbuch zum Pharmarecht
Matthias Wiemers
Das Pharmarecht zählt nicht nur zu den in ständigem Wachstum begriffenen Rechtsgebieten, sondern auch zu denen, denen man gemeinhin einen gewissen Querschnittscharakter zubilligt. Im Gegensatz zur auch wirtschaftlichen Bedeutung des Pharmarechts und zu den einschlägigen Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten für (junge) Juristen gab es hierfür bislang kein Lehrbuch. Pharmarecht wird entweder im Rahmen von Kommentaren und Handbüchern des Arzneimittelrechts oder eben – in noch größerem Rahmen – des Medizinrechts mitbehandelt. Die bestehende Lücke schließt nun ein von vier mindestens auf einzelne Bereiche des Rechtsgebiets spezialisierten Rechtsanwälten vorgelegtes Buch, das sich über die Reihe NJW Praxis sogleich eher an Praktiker denn an Studenten zu wenden scheint. Blickt man jedoch in das Buch, so wird deutlich, dass darin das Pharmarecht schon sehr grundlegend erörtert wird. So wird im ersten Kapitel das Pharmarecht grundgelegt, während es im zweiten Teil (§§ 2 bs 4) um Arzneimittelrecht geht. Was ist nun der Unterschied zwischen „Pharmarecht“ und „Arzneimittelrecht“? Dies wird in dem Band nicht so richtig klar, es ist aber nachvollziehbar, dass der Name „Arzneimittelrecht“ eher den Eindruck erweckt hätte, es handele sich dabei nur um die rechtliche Behandlung von Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), als auch um damit verwandte Materien. Insoweit werden neben dem wichtigen Medizinprodukterecht auch die Einflüsse namentlich des Europarechts auf das in Deutschland geltende Pharmarecht im ersten Kapitel angesprochen.
Nach dem Arzneimittelrecht im zweiten Teil ist der dritte Teil dem schon angesprochenen Medizinprodukterecht gewidmet (§§ 5, 6), während Teil 4 – schon in verhältnismäßig umfangreicher Weise – „die Bewerbung von Arzneimitteln und Medizinprodukten behandelt – und zwar in Form des Heilmittelwerbegesetzes und in Form des UWG. Der umfangreichste Teil ist allerdings der fünfte: „Arzneimittel und Medizinprodukte in der gesetzlichen und privaten Krankenkasse“, bevor es im Abschlußteil um „wettbewerbliche Selektivverträge für Arzneimittel und Medizinprodukte“ geht. Dieser Teil ist in der Entwicklungsgeschichte des Pharmarechts das jüngste Kapitel, in dem neben Verträgen wie den Rabattverträgen bezüglich Arzneimitteln auch die Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden.
Spätestens die Reformen in der Gesundheitspolitik der letzten Jahre, die die überkommenen Systeme von GKV und PKV zum Teil verlassen haben und einzelne Elemente aus dem jeweils anderen Bereich in das jeweilige System übertragen haben, machen es notwendig, sich zunächst mit den Strukturen auseinanderzusetzen, will man sich entweder in der Praxis mit pharmarechtliche Fragestellungen befassen oder zunächst einmal eine Weiterbildung wie die seit Jahren gut eingeführte dreisemestrige Zusatzqualifikation Pharmarecht an der Universität Marburg erwerben.
Meier/ von Czettritz/ Gabriel/ Kaufmann
Pharmarecht, Reihe NJW Praxis
Verlag C. H. Beck, München 2014,
460 S. 79 Euro
ISBN 978-3-406-62993-8