Von „Ulmer/Habersack/Winter“ zu „Ulmer/Habersack/Löbbe“

Der GmbHG-Großkommentar in Neuauflage

Patrick Mensel

ulmerFür Gesellschaftsrechtler war der 1. November 2008 Stichtag. Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist an diesem Tag in Kraft getreten. Das Gesetz als Meilenstein zu bezeichnen, wäre sicherlich ein bisschen zu hoch gegriffen, aber es hat seit Bestehen des GmbHG aus dem Jahre 1892 zu den grundlegendsten inhaltlichen Umwälzungen geführt. Diese Zäsur brachte einige Neuerungen mit sich. Stellvertretend für die diversen Änderungen seien Gründungserleichterungen für die GmbH oder die Zulassung des gutgläubigen Erwerbs von Geschäftsanteilen in Zusammenhang mit der Aufwertung der Gesellschafterliste an dieser Stelle genannt.

Für einen mehrbändigen Kommentar bedeuten solche gravierenden Neuerungen nicht selten viel Arbeit. 2010 haben sich Herausgeber und Verlag für die Veröffentlichung eines Ergänzungsbandes entschieden. Da die Verabschiedung der Reform schwer einzuschätzen war, hätte das vorübergehende Einstellen der Kommentierung zu einer größeren Pause geführt. Daher wurde entschieden zunächst weiterzuarbeiten und in Frage kommende Änderungen des Regierungsentwurfes in kursiver Schrift zu setzen. Dies ist dann ein ausreichender Hinweis für den Benutzer, einen Blick in den Ergänzungsband zu werfen, um potentielle Neuerungen nicht zu übersehen. Dies ist für Leser sicherlich etwas beschwerlicher, aber während der Post-Reformzeit und angesichts eines mehrbändigen Kommentars eine gute und vor allem alternativlose Vorgehensweise.
2013 wurde der Kommentar gänzlich neuaufgelegt und überarbeitet – eine gute Gelegenheit für die Benutzer der Altauflage mitsamt des Ergänzungsbandes nun endlich umzusteigen. Und die Neuerungen haben sich nicht nur auf die Aktualisierung des Inhaltes beschränkt. In jeder Hinsicht stehen beim ehemaligen Ulmer/Habersack/Winter die Zeichen auf Umbruch.

Das unerwartete Verscheiden Martin Winters 2009 hinterließ eine klaffende Lücke im Herausgeberteam, die nun durch Marc Löbbe geschlossen werden konnte. Als Autor der Vorbände rückt er nicht nur in den Herausgeberkreis, sondern übernimmt die Kommentierung der §§ 15-18. Des Weiteren arbeitet er neben Peter Ulmer an den §§ 1-3, 4a. Weitere von Peter Ulmer allein zu verantwortende Kommentierungen der Vorauflage werden nun von Casper und Habersack mit übernommen. Ein weiterer Neuling ist Peter Behrens. Weitere Änderungen im Autorenkreis sind nicht vorgenommen worden.

Inhaltlich weiß der Großkommentar an jeder Stelle zu überzeugen. Exemplarisch können der Erwerb und die Veräußerung von Geschäftsanteilen angeführt werden. Die Ausführungen im Kommentar sind umfassend. Allgemein gilt, dass die Übertragung von GmbH-Anteilen nach § 15 GmbHG als aufwändig und zeitintensiv gilt. Dies ist unter anderem auch ein Grund, warum es einen Markt für Kapitalbeteiligungen bezüglich GmbH-Anteile nicht gibt. Benutzern des Kommentars werden alle zu beachtenden Hürden aufgezeigt. Zustimmungsvorbehalte, Fragen zur notariellen Beurkundung und eventuell zu beachtende Probleme werden umfassend erörtert.
Der Stand der Kommentierung ist Juni 2012.

Fazit:
Die Neuauflage des Großkommentars kann nur als gelungen bezeichnet werden. Das MoMiG ist nun im Mohrschen Kommentar endgültig angekommen und erfolgreich eingearbeitet worden. Dies wird nicht zuletzt Praktiker sehr erfreuen. Der zweite Band ist 2014 erschienen, der dritte ist für 2015 in Planung. Wer noch mit dem Ergänzungsband arbeitet, sollte spätestens jetzt auf die Neuauflage umsteigen. Es lohnt sich. Gesellschaftsrechtler mit höchsten Ansprüchen können mit diesem Kommentar nichts falsch machen.

GmbHG – Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Großkommentar Band I: Einleitung §§ 1-28.
Hrsg. v. Peter Ulmer, Mathias Habersack u. (in der Nachfolge v. Martin Winter) Marc Löbbe
2. A. 2013. XXI, 2055 Seiten.
ISBN 978-3-16-151920-8
Leinen € 299.00

Veröffentlicht von on Dez 29th, 2014 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

Hinterlassen Sie einen Kommentar!