Kostenlose Downloads auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Paola Carega
Kenntnisse zu internationalen Gerichts- und Beschwerdeverfahren wie zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) oder zu den UN-Fachausschüssen können für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutsam sein – egal in welchem Rechtsgebiet sie tätig sind. So können die in den Konventionen verankerten Rechte als Auslegungsmaßstab und Rechtserkenntnisquelle in einem innerstaatlichen Verfahren dienen; oder eine Beschwerde zum EGMR oder an einen UN-Fachausschuss dient als weitere Option, nachdem der innerdeutsche Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Doch was gilt es zu beachten, wenn man europäisches und internationales Recht heranziehen will? Wie strebt man eine Klage vor dem EGMR eigentlich an? Und wo liegt das Potenzial der Individualbeschwerdeverfahren zu den UN-Fachausschüssen? Antworten auf diese Fragen gibt die Publikationsreihe „Handreichungen“, herausgegeben vom Projekt „Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt (2012 – 2014). Die insgesamt neun Publikationen umfassen praxisnahe Beiträge zu europäischen und internationalen Beschwerde- und Gerichtsverfahren; ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Diversity und interkultureller Kompetenz in der anwaltlichen Praxis. Alle Handreichungen finden Sie als kostenlose Downloads auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen.html