„Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt“

Kostenlose Downloads auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Paola Carega

Kenntnisse zu internationalen Gerichts- und Beschwerdeverfahren wie zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) oder zu den UN-Fachausschüssen können für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutsam sein – egal in welchem Rechtsgebiet sie tätig sind. So können die in den Konventionen verankerten Rechte als Auslegungsmaßstab und Rechtserkenntnisquelle in einem innerstaatlichen Verfahren dienen; oder eine Beschwerde zum EGMR oder an einen UN-Fachausschuss dient als weitere Option, nachdem der innerdeutsche Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Doch was gilt es zu beachten, wenn man europäisches und  internationales Recht heranziehen will? Wie strebt man eine Klage vor dem EGMR eigentlich an? Und wo liegt das Potenzial der Individualbeschwerdeverfahren zu den UN-Fachausschüssen? Antworten auf diese Fragen gibt die Publikationsreihe „Handreichungen“, herausgegeben vom Projekt „Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt (2012 – 2014). Die insgesamt neun Publikationen umfassen praxisnahe Beiträge zu europäischen und internationalen Beschwerde- und Gerichtsverfahren; ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Diversity und interkultureller Kompetenz in der anwaltlichen Praxis. Alle Handreichungen finden Sie als kostenlose Downloads auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen.html

Veröffentlicht von on Jan 5th, 2015 und gespeichert unter DRUM HERUM, SONSTIGES. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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