Assessor-Klausur Zivilrecht

Online Übungsklausur mit Lösungsskizze von Alpmann Schmidt

Kurzfassung der Klausur C 85 Dewes ./. Holtmüller
Themen: Anwaltsklausur; Einstweilige Verfügung, Widerspruch, Besitzschutz
Dem Mandanten, Herrn Dewes, ist heute eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Rendsburg zugestellt worden, in der er verpflichtet wird, seiner ehemaligen Lebensgefährtin, Frau Holtmüller, einige Gegenstände herauszugeben. Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:
„I. Der Antragsgegner hat an die Antragstellerin folgende Sachen herauszugeben:
1) den Computer Highscreen „TFT 2500“ nebst Midi-Tower Highscreen „XD Professional 1000“ und Drucker „HP DeskJet 970 Cxl“,
2) die Stereoanlage „SHARP DPL CDC 800“ mit den dazu gehörenden Lautsprecherboxen,
3) das Originalgemälde des Malers Ernesto Scoltini, das eine Tempelruine am Meer darstellt.
II. Der Antragstellerin wird aufgegeben, innerhalb von zwei Wochen beim Landgericht Kiel Termin zur mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung zu beantragen.
III. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
IV. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.“
In den letzten Wochen war es zwischen Herrn Dewes und Frau Holtmüller mehrmals zu Auseinandersetzungen und schließlich zur Trennung gekommen. Bei seinem Auszug aus der Wohnung von Frau Holtmüller konnte Herr Dewes zunächst nur einige Kleidungsstücke mitnehmen. Er lebt vorübergehend bei seinen Eltern. Heute morgen hat er dann zusammen mit einem Freund die in dem Beschluss des Amtsgerichts aufgeführten Sachen aus der Wohnung von Frau Holtmüller, zu der er noch den Schlüssel hat, herausgeholt. Als er die Sachen abholte, traf er Frau Holtmüller nicht an. Die einstweilige Verfügung ist heute Nachmittag durch Übergabe an den Vater von Herrn Dewes zugestellt worden.
Der Mandant behauptet, die Sachen habe er schon bei seinem Einzug besessen und in die Wohnung von Frau Holtmüller mitgebracht. Den Computer habe auch ausschließlich er benutzt – was mehrere Freunde bestätigen könnten. Frau Holtmüller hingegen macht geltend, jedenfalls das Bild habe Herr Dewes ihr geschenkt.
Was ist Herrn Dewes zu raten? Eventuelle Schriftsätze sind auszuformulieren.

Veröffentlicht von on Jul 6th, 2009 und gespeichert unter KLAUSUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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