Gerichtsgeschichten aus Schwetzingen, Teil 11
Pinar Karacinar
„Zu dem Zeitpunkt hat jeder von Kokain geredet, ich wollte es auch mal probieren“, versuchte sich der 28-jährige Angeklagte vor dem Schwetzinger Amtsgericht zu rechtfertigen. Dem jungen Mann aus Schwetzingen wurde der Erwerb von jeweils fünf Gramm Kokain in sechs Fällen vorgeworfen. Der gelernte Friseur räumte in der Verhandlung unter dem Vorsitz von Richterin H. ein, von seinem Bekannten Drogen erworben zu haben, aber in lediglich drei Fällen. Den Kontakt zu dem Drogendealer habe er ihm Rahmen seiner Tätigkeit als Barkeeper in einem Schwetzinger Café hergestellt. Der Obst- und Gemüselieferant hatte neben dem Grünzeug auf Bestellung auch Drogen geliefert. Die Übergabe fand an verschiedenen Orten, wie beispielsweise im Brühler McDonalds oder auch im Victoria Turm Mannheim statt.
Der 28-Jährige war nicht so unschuldig, wie er vorzugeben versuchte. Aufgrund seines Cannabiskonsums hatte er 2001 bereits seinen Führerschein verloren und war auch wegen diverser Vermögensdelikte und Körperverletzung vorbestraft. Auf Nachfrage der Vorsitzenden H., wie er sich den bei einem monatlichen Gehalt von 400 Euro die Drogen habe leisten können, gab der Angeklagte an, dass er das Geld durch Fußballwetten gewonnen hätte.
In der anschließenden Beweisaufnahme wurde der Drogendealer, der dem Angeklagten das Kokain verkauft hatte, vernommen. Der 31-jährige Vater zweier Kinder wurde direkt aus der JVA Mannheim vorgeführt. Wegen Drogenhandels war er zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er gab vor Gericht an, dass der Angeklagte sechs bis sieben Mal Drogen von ihm erworben habe. Unter anderem gab er auch an, dem Angeklagten mehrmals Kokain geschenkt zu haben. Dies stand jedoch im Widerspruch zur Tatsache, dass der 31-jährige Mann aus dem ehemaligen Jugoslawien gewerblich mit Drogen gehandelt hatte.
Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft glaubte die Vorsitzende H den Angaben des Zeugen nicht in vollem Umfang. Sie sah den Vorwurf des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in lediglich drei Fällen erfüllt, so wie es der Angeklagte selbst eingeräumt hatte, und verurteilte den 28-Jährigen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je zehn Euro.