Pionier des modernen Staatsrechts in Deutschland

Deutsche Juristenbiographien, Teil 3: Paul Laband (1838-1918)

Matthias Wiemers

Paul Laband war ein ungewöhnlich vielseitiger Rechtslehrer und Forscher. Er war zugleich Pionier auf dem Gebiet des sich im Zuge der deutschen Einigungsbewegung herausbildenden einheitlichen Handelsrechts wie – etwas später – des Reichsstaatsrechts. Zugleich gilt Laband als ein Hauptvertreter des Rechtspositivismus im 19. Jahrhundert.

Paul Laband wird im Jahre 1838 als Sohn eines jüdischen Arztes in der Nähe der schlesischen Hauptstadt Breslau geboren und besucht dort – unter Überspringen eines Jahrgangs – auch das Gymnasium. Bereits im Alter von 17 Jahren beginn er im Sommersemester das Studium der Rechtswissenschaft in Breslau, setzt dies mit zwei Semestern in Heidelberg und zwei weiteren in Berlin fort und schließt nach einem sechsten und letzten  Semester in Breslau. Das Studium beendet er dort mit der Ablegung eines Doktorexamens, für das er bereits seit dem zweiten Semester Vorbereitungen mittels einer in lateinischer Sprache verfassten Dissertation aus dem römischen Recht getroffen hat. Bei Abschluss der Promotion ist Laband noch nicht 20 Jahre alt.

Es beginnt die Referendarzeit in Breslau, das damals schon knapp einhundert Jahre lang zu Preußen gehört. Damals gilt in Preußen noch eine Dreiteilung der praktischen Juristenausbildung: Nach Abschluss des Studiums muss sich der angehende Jurist drei (praktischen) Staatsprüfungen unterziehen: dem Auskultatorexamen, dem Referendarexamen und schließlich dem Assessorexamen. Vom Auskultatorexamen waren promovierte Juristen befreit, so dass Laband nach anderthalb Jahren praktischer Ausbildung bereits das Referendarexamen ablegt. Bei dieser Stufe belässt er es aber, weil er inzwischen beschlossen hat, zu habilitieren und die wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen. Die Habilitation in Heidelberg erfolgt bereits im Sommersemester 1861, nachdem Laband insgesamt etwa drei Jahre als Referendar tätig gewesen ist, durch Einreichung einer schon angefertigten Schrift. Die rechtsgeschichtliche Arbeit über den Schwabenspiegel qualifiziert den nun gerade 23-jährigen Laband für deutsches Recht und Rechtsgeschichte.

Nach einer Privatdozententätigkeit in Heidelberg tritt Laband zum Sommersemester in Königsberg die Nachfolge des nach Kiel gewechselten Albert Hänel, damals ebenfalls Inhaber einer Lehrbefugnis für deutsches Recht, an. Nach zwei Jahren als außerordentlicher Professor wird Laband 1866 Ordinarius. Wiederum zwei Jahre später lehnt er einen Ruf in das damals noch unbedeutende Freiburg ab und nimmt schließlich 1872 einen Ruf an die nach der Reichsgründung neuerrichtete deutsche Universität in Straßburg an.

In Straßburg sieht sich Laband bereits nach kurzer Zeit auf die Spur des Reichsstaatsrechts gesetzt, nachdem er sich zuvor bereits – aufgrund des preußischen Budgetkonflikts – mit dem preußischen Budgetrecht befasst hatte und nun mit dem „Finanzrecht des Deutschen Reiches“ (1873) eine weitere längere Abhandlung hierzu verfasst. Das Finanzrecht wird zur Keimzelle von Labands zweitem Hauptwerk, dem „Staatsrecht des Deutschen Reichs“ (Bd. 1 erstmals 1876, zuletzt Bd. 4 der 5. Aufl. 1911), dem später eine einbändige Kurzfassung („Reichsstaatsrecht“, erstmals 1882) folgt.

Mit seinen staatsrechtlichen Arbeiten gelingt es Laband, wie später seinem Schüler Otto Mayer für das Verwaltungsrecht, die juristische Methode aus dem Privatrecht auf das Staatsrecht zu übertragen. Politisch steht er nicht erst in seiner Straßburger Zeit auf der rechten Seite des politischen Spektrums und steht insbesondere den Franzosen ablehnend gegenüber. Steht er auch Bismarck politisch nahe, so sind seine juristischen Stellungnahmen der Politik größtmöglich entkleidet und stehen deshalb bis heute als „positivistisch“ dar. Dies hindert nicht, dass ihm zahlreiche staatliche Ämter angetragen werden – vom Reichsgerichtsrat bis zum Ministerialrat im preußischen Justizminsiterium. Laband bleibt in seiner Wahlheimat Straßburg, wo er im März 1918, bis zuletzt unverheiratet, stirbt.

Die nachfolgend aufgeführten Lebenserinnerungen, die mit dem Tode ihres Autors veröffentlicht und in den 1980er Jahren im Rahmen gesammelter „Abhandlungen und Rezensionen“ durch den Verlag des „Zentralantiquariat der DDR“ erneut veröffentlicht wurden, seien besonders zur Lektüre empfohlen.

Quellen:
Paul Laband, Lebenserinnerungen, in: ders., Abhandlungen und Rezensionen, Bd. 1, S. 1 ff.
Florian Ganslmeier, Laband, Paul. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 25, Nordhausen 2005

Veröffentlicht von on Jan 11th, 2016 und gespeichert unter DRUM HERUM, RECHT HISTORISCH. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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