Aktuell und zuverlässig

Der Fischer-StGB-Kommentar in 63. Auflage hat alle Gesetzesänderungen eingearbeitet

Thomas Claer

fischerAuf stolze 2.717 Seiten ist die aktuelle Neuauflage des Strafgesetzbuch-Kommentars von Thomas Fischer, die wir beinahe druckfrisch in den Händen halten, inzwischen angewachsen. Und auch inhaltlich ist im Vergleich zur Vorauflage so einiges passiert: Das 49. Gesetz zur Änderung des StGB betreffend die Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht (Kernstück war die Neufassung der §§ 184a ff., Stichwort: Kinderpornografie) ist ebenso in die Kommentierung eingearbeitet wie der geänderte § 201a StGB, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen regelt. Gleiches gilt für das Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatgefährdenden Gewalttaten mit dem neuen Tatbestand des § 89c zur Terrorfinanzierung. Doch auch zahlreiche Gesetzesinitiativen werden behandelt, etwa das vieldiskutierte Vorhaben einer Neuregelung der Tötungsdelikte (hier gehört der Kommentator schließlich selbst zu den treibenden Kräften!)oder die Entwürfe zu Änderungen des Korruptionsrechts, zur Sterbehilfe und zum Prostitutionsrecht. Darüber hinaus berücksichtigt die Neuauflage auch rund 400 neue Gerichtsentscheidungen der vergangenen 12 Monate, darunter zahlreiche Grundsatzentscheidungen, und insbesondere wichtige Leitsatzentscheidungen in der Folge der Entscheidung des BVerfG zu den Absprachen im Strafprozess.
Was sich hingegen, verglichen mit der Vorauflage und eigentlich auch mit allen anderen früheren Auflagen, überhaupt nicht verändert hat, ist die Aktualität und Zuverlässigkeit der Bearbeitung. Das werden alle Nutzer dieses Werkes, vom Strafrichter bis zum Strafverteidiger, vom Polizisten bis zum Rechtsreferendar, bestätigen können.

Prof. Dr. Thomas Fischer
Strafgesetzbuch
Verlag C.H. Beck, 63. Auflage 2016
2717 Seiten, in Leinen, € 89,00
ISBN: 978-3-406-68260-5

Veröffentlicht von on Feb 23rd, 2016 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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