Der Kleine ist gewachsen

Der Grundgesetz-Kommentar von Hömig/Wolff

Matthias Wiemers

HömigEin kleiner Grundgesetz-Kommentar, lange Jahre der kleinste überhaupt, ist wiederum gewachsen. Gegenüber der Vorauflage 2013 sind es gut 50 Seiten mehr. Bedeutender dürften aber die Veränderungen im Herausgeber- und Bearbeiterkreis sein. War der Kommentar ursprünglich (1982) ein reiner Praktikerkommentar gewesen – nicht zufällig weist das Vorwort der ersten Auflage nur den Ort Bonn als Sitz aller Bearbeiter auf –, so ist jetzt mit Heinrich Amadeus Wolff ein renommierter und „breit aufgestellter“ Staats- und Verwaltungsrechtslehrer in den Kreis der Bearbeiter getreten, hat zugleich die Mitherausgeberschaft übernommen und zahlreiche Vorschriften namentlich aus dem Grundrechtsbereich neu kommentiert. Er ist damit zugleich an die Spitze der Bearbeiter getreten, was den Umfang seiner Arbeit am Kommentar angeht. Dieter Hömig hat weiterhin eine rechtspolitische Einführung verfasst und auch die Präambel kommentiert und auch den relativ größten Teil der weiteren Vorschriften nach Wolff. Zwei weitere Bearbeiter haben gewechselt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Kommentar auch künftig weitere Auflagen erfahren wird.
Was ist nun zum Inhalt zu sagen? Michael Antoni hat wiederum seiner Kommentierung der Artikel 1 und 2 eine Einführung über die Grundrechte, verbunden mit praktischen Hinweisen zur Grundrechtsprüfung, vorangestellt, die bereits in der Vorauflage die aktuelle Thematik der EU-Grundrechte behandelt hatte. Blickt man in die Bearbeitung des Art. 3 durch Wolff, so stellt man fest, dass es sich um eine aktualisierende und zum Teil etwas abweichend gegliederte Aktualisierung handelt. Deutlicher werden die Abweichungen bei Art. 4, weniger bei Art. 7, 8, 9 und 10, 12 und 12 a und 13. Wenn wir die Durchsicht hier abbrechen, kommen wir zu dem Schluss, dass der Kommentar nach wie vor Praktikern sehr zu empfehlen ist, die sich mit verfassungsrechtlichen Fragen in aktueller Form befassen müssen. Für Studenten, die sich kein größeres Werk anschaffen wollen, kann er ebenfalls empfohlen werden. Es wird sich allerdings künftig kaum vermeiden lassen, dass sich der Kommentar noch ausführlicher mit den neuen Herausforderungen der Digitalisierung im Grundrechtsbereich auseinandersetzt, als dies – im Grunde gegenüber der Vorauflage unverändert – geschieht (im Stichwortverzeichnis als „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ aufgeführt). Das Thema dürfte für Praktiker wie Studierende gleichermaßen relevant sein. Namentlich von dem einschlägig ausgewiesenen Experten Heinrich Amadeus Wolff wird man diese Aktualisierung erwarten können.

Hömig/Wolff (Hrsg.)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Handkommentar
11. Auflage. Nomos Verlag, Baden Baden 2016
972 S., 38 Euro
ISBN 978-3-8487-1441-4

Veröffentlicht von on Jul 25th, 2016 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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