Klausurenkurs im Staatsrecht I und Klausurenkurs im Verwaltungsrecht
Michael Stern
Wer im Rahmen der Zwischenprüfung oder im Rahmen der großen Übung Fallpraxis gewinnen möchte, aber vom Studienverlauf natürlich noch nicht so weit ist, den „richtigen“ Klausurenkurs für das Erste Staatsexamen zu besuchen, der kann auf die im C.F. Müller Verlag erscheinende Reihe „Schwerpunkte Klausurenkurs“ zurückgreifen. Gerade im Öffentlichen Recht enthält diese Reihe sehr interessante Titel. Derjenige, der nur Fallbücher sucht, braucht also nur die Reihe „Schwerpunkte Klausurenkurs“ zu beachten. Wer darüber hinaus noch auf der Suche nach passenden Lehrbüchern ist, sollte unbedingt einen Blick in die Reihe „Schwerpunkte-Pflichtfach“ werfen. Damit sollten auch die letzten Lernlücken geschlossen werden können.
Klausurenkurs im Staatsrecht I:
Das Werk ist in zwei Teile aufgeteilt. Der erste Abschnitt beinhaltet abstrakte Ausführungen, wohingegen der zweite Abschnitt aus 21 Fällen besteht.
Im ersten Teil werden die verschiedenen Klagearten dargelegt. Organstreitverfahren, Bund-Länder-Streitigkeit, abstrakte und konkrete Normenkontrolle und die Verfassungsbeschwerde sind von Examenskandidaten zwingend zu beherrschen. Hier kann das Buch wertvolle Dienste leisten. Das Prüfungsschema der Zulässigkeit wird prägnant dargelegt und zwar in einem solchen Umfang, wie er auch in der Klausur noch schriftlich zu Papier gebracht werden kann. Es werden viele hilfreiche Stellungnahmen und Tipps gegeben, die recht einprägsam sind und nach gründlichem Durcharbeiten sicher nicht mehr vergessen werden. Wichtig ist, dass das Fallbuch Wert darauf legt, dass Studenten ein Prüfungsschema nicht nur starr auswendig lernen, sondern je nach Fallkonstellation die richtigen Schwerpunkte setzen und Unwichtiges sehr kurz behandeln sollen.
Der erste Teil endet mit einer tabellarischen Auflistung der wichtigsten prüfungsrelevanten staatsrechtlichen Fragestellungen. Diese Art von Auflistung kennt man aus den strafrechtlichen Klausurenkursen von Beulke. Es ist sehr erfreulich, dass diese nun im Öffentlichen Recht Einzug halten. Diese Auflistung bietet Studenten die Möglichkeit, schnell zu überblicken, welche problematischen Fragestellungen bereits gelernt worden sind und in welchen Fragestellungen noch dringender Nachholbedarf besteht. Umso praktischer ist es, dass die Problemschwerpunkte mit den Fundstellen aus den Fallbüchern und den Lehrbüchern verknüpft werden. So ist ein schnelles Auffinden garantiert.
Bei den Fällen hat sich im Vergleich zur Vorauflage einiges getan. Neu sind die Fälle 3, 4, 5, 14 und 15. Examenskandidaten sollten sich diese neuen Fälle unbedingt anschauen, da es im Öffentlichen Recht nicht unüblich ist, dass diese Thematiken leicht zeitlich versetzt im Examen geprüft werden.
Mit den Fällen selbst kann exzellent gearbeitet werden. Gegliedert sind sie in Vorüberlegungen, Gliederung und Musterlösung sowie einem anschließenden Repetitorium. Hervorzuheben ist, dass die Musterlösung im Gutachtenstil erfolgt. Dieser Umstand kommt gerade Anfängern zugute, die sich in den Gutachtenstil einarbeiten müssen und hier wertvolle Formulierungshilfen erhalten.
Klausurenkurs im Verwaltungsrecht:
Jeder Examenskandidat weiß, dass das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht – von der Menge her betrachtet – im Öffentlichen Recht am meisten Arbeit machen und daher besondere Beachtung verdienen. Ein Fallbuch, das sich zum Ziel gesetzt hat, das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht einschließlich des Verwaltungsprozessrechts zu behandeln, gibt es auf dem Buchmarkt nicht oft. Umso erfreulicher ist es, dass in der Klausurenkurs-Reihe des C.F. Müller Verlages ein solches Werk zu finden ist. Die Neuauflage beinhaltet 36 Fälle. Auf das allgemeine Verwaltungsrecht entfallen dabei zwölf Fälle, auf das Polizei- und Ordnungsrecht sowie auf das Baurecht jeweils zehn Fälle und auf das Kommunalrecht vier Fälle. Anhand der Aufteilung lässt sich erkennen, dass Peine auch den sogenannten „Nebengebieten“ größte Aufmerksamkeit widmet. Da diese im Examen ohnehin immer wichtiger werden, kann diese Schwerpunktsetzung nur als geglückt bezeichnet werden. Examenskandidaten sollten auch in diesen Gebieten unbedingt Fälle lösen.
Mit mehr als 100 Seiten langen abstrakten Ausführungen beginnt der erste Teil des Fallbuches. Wie auch im „Degenhart“ werden hier die Klagearten präsentiert und schematisch vorgestellt. Gerade in punkto Systematik lässt sich hier einiges lernen. Studenten sollten nicht sofort mit den Fällen beginnen, sondern ihr System-Verständnis unbedingt im ersten Teil schulen.
Die Fälle sind wie beim „Degenhart“ mit Vorüberlegungen, Gliederung, Musterlösung und anschließendem Repetitorium aufgebaut.
Fazit:
Im Staatsrecht und Verwaltungsrecht wird es kaum bessere Fallbücher als die beiden vorgestellten geben. Was Übersicht, Vollständigkeit und Umfang angeht, so suchen diese Fallbücher ihresgleichen. Wer sie durchgearbeitet hat, kann dem Examen mit aller Ruhe begegnen.
Klausurenkurs im Staatsrecht I
Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Verfassungsprozessrecht.
Ein Fall- und Repetitionsbuch für Anfänger
Christoph Degenhart
C.F. Müller Verlag
4., neu bearbeitete Auflage 2016, 333 Seiten
18,99 €
Klausurenkurs im Verwaltungsrecht
Ein Fall- und Repetitionsbuch zum Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht
Franz-Joseph Peine
C.F. Müller Verlag
6., überarbeitete Auflage 2016, 563 Seiten
26,99 €