Aktuelle und prägnante Darstellung des Markengesetzes

lit-pinar-ekey-klippel-coverDer Markenrecht-Kommentar von Ekey / Klippel / Bender in zweiter Auflage

Pinar Karacinar

Die 2009 erschienene zweite Auflage dieses Markenrechts-Kommentars hat durch die Aufteilung in zwei Bände und die Aufnahme des vorsitzenden Richters am Bundespatentgericht Achim Bender in den Kreis der Herausgeber wesentliche Änderungen im Vergleich zur Vorauflage erfahren. Das Gemeinschaftsmarkenrecht wurde angesichts umfangreicher Rechtsprechung und des damit verbundenen zunehmenden Umfangs der Kommentierung sowie der Möglichkeit, auf aktuelle Änderungen der Rechtslage kurzfristiger reagieren zu können, in einen separaten Band 2 mit 600 Seiten ausgegliedert.

Der Band 1 ist wiederum in zwei Teile gegliedert. Teil 1 enthält eine Kommentierung des Markengesetzes und Teil 2 einen Überblick über die nationalen Markenrechtsordnungen ausgewählter Staaten.
Die Kommentierung des Markengesetzes umfasst 996 Seiten und berücksichtigt Rechtsprechung und Literatur bis Anfang September 2008. Der Umfang der Kommentierung der ausländischen Rechtssysteme beträgt insgesamt 244 Seiten, wobei der Umfang der Darstellung der einzelnen Rechtsordnungen zwischen drei Seiten (Portugal) und 15 Seiten (China) sehr unterschiedlich ausfällt. Ab Seite 1243 beginnt der Anhang, in dem neben den gängigen  Rechtsvorschriften weitere nützliche Angaben enthalten sind, wie beispielsweise die Klasseneinteilung Waren/Dienstleistungen nach der Nizzaklassifikation, dem europäischen Verzeichnis geschützter geografischer Herkunftsbezeichnungen und dem übersichtlich gestalteten Fallverzeichnis mit Fundstellennachweis. Hintergrund dieser Darstellung bildet die Erkenntnis, dass aufgrund der Internationalisierung und Globalisierung der Markenverwendung ein praktisches Bedürfnis nach zuverlässigen Informationen über ausländische Markenrechtsordnungen sowie über das Gemeinschaftsmarkenrecht besteht. Ausgespart ist allerdings eine Kommentierung der internationalen Markenregistrierung nach dem MMA/PMMA, was in Anbetracht der internationalen Konzeption der Kommentare etwas verwunderlich ist.
Die Kommentierung des Markengesetzes, welche die auf der „Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EG“ basierenden Änderungen bereits beinhaltet, ist überwiegend auf das Wesentliche konzentriert. Die ausführlichste Darstellung findet sich bei § 14 MarkenG, welcher die im Falle einer Markenverletzung gegebenen Ansprüche regelt, mit insgesamt 110 Seiten. Neben einer gelungenen Darstellung des materiellen Rechts enthält die Kommentierung auch einen umfangreichen Teil im Hinblick auf die praktische Vorgehensweise sowie das Verfahren eines Markenverletzungsprozesses.

Der zweite Teil des Kommentars behandelt das nationale Markenrecht ausgewählter Staaten (22 Nationen) wie China, USA, Polen, Türkei, Indien, Kroatien, Italien und Estland. Dabei wird nach einer kurzen Einleitung in die wesentlichen Gesichtspunkte der jeweiligen Rechtsordnung eingeführt, vor allem was die Entstehung, den Schutz, sowie die Verletzung von Marken betrifft.

Der Anhang macht mit 559 Seiten ein knappes Drittel des Kommentars aus und enthält neben den für die praktische Arbeit nützlichen Vorschriften der Markenerordnung, des Patenkostengesetzes, des Madrider Markenabkommens etc. das Verzeichnis der geschützten geografischen Herkunftsangaben sowie ein übersichtliches Fallverzeichnis nebst Fundstellen.

Für wen ist der Kommentar geeignet? Der Kommentar eignet sich für alle diejenigen, die  eine aktuelle und prägnante Darstellung des Markengesetzes suchen und bei denen zudem aufgrund ihrer beruflichen Praxis ein Bedürfnis nach rudimentärem Verständnis der Rechtsordnung einer der behandelten Nationen besteht.

Ekey / Klippel / Bender
Markenrecht Band 1: Markengesetz und Markenrecht ausgewählter ausländischer Staaten (Kommentar)
C.F. Müller Verlag,  2.Auflage 2009
1700 Seiten; € 158,00
ISBN 978-3-8114-5205-3

Veröffentlicht von on Mrz 15th, 2010 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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