Das Handbuch des Fachanwalts Strafrecht in vierter Auflage
Jens Jenau
Junge Strafverteidiger merken schnell, dass die Ausbildung nur Grundzüge einer guten Strafverteidigung vermittelt. Oft stößt man auf neue Probleme. Fragen über Fragen, bei denen der Klassiker „Handbuch des Fachanwalts Strafrecht“ mit dem überwiegend aus Strafrechtspraktikern bestehenden Autorenteam seine reichliche Erfahrung weitergibt.
In das 11-teilige Werk sind die Kapitel zum Sexualstrafverfahren, zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, zur aussagepsychologischen Begutachtung und der Teil zur Strafverteidigung und Medien neu eingefügt. Die allen Teilen und Kapiteln vorausgehenden detaillierten Gliederungen fördern die gezielte Suche.
Teil 1 gibt allgemeine Ausführungen zur Stellung des Strafverteidigers im Prozess, bevor Teil
2 die erstinstanzliche Verteidigung beleuchtet. Darin befinden sich die Verteidigung im Ermittlungs- und Zwischenverfahren sowie die Vorbereitung und die Verteidigung in der Hauptverhandlung, wobei sich die Ausführungen zur Art der Befragung des Angeklagten abhängig vom Prozessziel und das nach Stichworten geordnete Recht der U-Haft besonders abheben. Die Teile 3 bis 6 widmen sich der Verteidigung im Rechtsmittelverfahren, der Wiederaufnahme, der Strafvollstreckung und der Verteidigung in speziellen Verfahren. Hier sind die Kapitalstrafsachen, BTM-Sachen, das Steuerstraf- und Verkehrsstrafrecht und das Sexual- und Jugendstrafverfahren verortet. Der nächste Teil widmet sich dem Verletzten und dem Zeugen. Im 8. Teil zu instanzübergreifenden Fragen der Strafverteidigung ragt das Kapitel zur Vernehmung des Beschuldigten mit dem Überblick zu den Beweisverboten heraus. Gerade für junge Kollegen ist der schwierige Umgang mit Sachverständigen (Teil 9) lesenswert. Der 10. Teil behandelt den bisher kaum beachteten Bereich der Strafverteidigung und Medien, bevor sich Teil 11 der Anwaltsvergütung zuwendet.
Obwohl es sich um ein Handbuch und kein Formularbuch handelt, wird nicht mit Schriftsatz- und Antragsmustern, Checklisten, Schaubildern, beachtenswerten Hinweisen, Beispielen und Aufzählungen (z. B. die Revisionsrügen) gegeizt.
Das „Handbuch des Fachanwalts Strafrecht“ führt den Verteidiger durch das facettenreiche Strafverfahren und vermittelt das erforderliche Wissen. Insbesondere zeigt es dem jungen Anwalt die richtige Verteidigungstaktik. Doch die regelmäßige Nutzung des „Bockemühl“ erleichtert mit Sicherheit nicht nur dem anwaltlichen Neuling die Verteidigungsarbeit. Daher absolut empfehlenswert!
Handbuch des Fachanwalts Strafrecht
Jan Bockemühl (Hrsg.),
4. Auflage 2009, 1.719 S., 138,00 €,
Luchterhand Verlag,
ISBN: 978-3-472-07422-9