Da weiß man, was man tut

Das Creifelds Rechtswörterbuch in 20. Auflage

Thomas Claer

lit-tc-creifelds-coverNach vier Jahren wieder ein neuer Creifelds – die Welt, die hier in bewährter Manier durch die rechtliche Brille betrachtet wird, ist eine andere geworden. Der Vertrag von Lissabon, die Reform des Beamten- und des GmbH-Rechts – das und vieles mehr hat auf nunmehr 1500 Seiten, 20 mehr als in der Vorausgabe von 2007, erstmalig Berücksichtigung gefunden. Und wieder einmal liegt der große Vorzug in der begrifflichen Kürze und Präzision. Der Lissaboner Vertrag, komprimiert auf 47 eng bedruckte halbseitige Zeilen – der Creifelds bringt es auf den Punkt. Unter „Anlageberatung“ steht, dass das „Wertpapierdienstleistungsunternehmen über jede A. eines Privatkunden ein Protokoll anfertigen“ und „ein Schadensersatzanspruch wegen mangelhafter A. nach Ablauf des 3. Jahres nach Kenntniserlangung verjährt, ohne Rücksicht darauf in 10 Jahren.“ Das „Ehrenwort“, erfahren wir, „ist eine Bekräftigung einer Erklärung unter Bezugnahme auf außerrechtliche Maßstäbe und i.d.R. rechtlich ohne Bedeutung“. Ja, das ganze Leben ist ein Fall – und wir sind nur die, die all das dank Creifelds durchschauen. Günstig ist seine Anschaffung bei einem Preis von 46 (Vorausgabe 44) Euro zwar nicht gerade. Auch ist er als alleinige Lernhilfe zum Klausurenschreiben in Studium oder Referendariat naturgemäß nur etwas für ganz Mutige. Doch vermittelt er etwas in der juristischen Ausbildung eher Seltenes: Übersicht, Zusammenhänge, Hintergründe. Dieses Buch ist der erbitterte Feind des Fachidiotentums. Wohl wahr: Wer regelmäßig einen Blick in den Creifelds wirft, kriegt dadurch nicht unbedingt bessere Noten, aber er wird ganz sicher mehr verstehen von dem, was er da gerade lernt und tut. Schließlich noch ein kleiner Verbesserungsvorschlag: Vielleicht ist es nicht gerade völlig falsch, aber doch eher ungewöhnlich,  „Grafitti“ statt „Graffiti“ zu schreiben, wie es der Creifelds tut (S.546). Jedenfalls sind letztgenannte „i.d.R. keine Sachbeschädigung“, jedoch „strafbar gem. § 303 II StGB“.

Creifelds Rechtswörterbuch
20. neu bearbeitete Auflage 2011
Verlag C.H. Beck
1500 Seiten, EUR 46,00
ISBN 978-3-406-59578-3

Veröffentlicht von on Apr 4th, 2011 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

Hinterlassen Sie einen Kommentar!