Im Gespräch mit Rechtsanbwältin Ursula-Maria Hoffstadt von Hoffstadt Raffenberg Rechtsanwälte in Bonn
Martina Weber
Ursula-Maria Hoffstadt (41) studierte Rechtswissenschaften in Mannheim, Lausanne und Bonn und arbeitet seit 1994 als Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht sowie als Mediatorin gemeinsam mit ihrem Kollegen Burkhard Raffenberg und ihrer Kollegin Beate Lehnhard in der Kanzlei Hoffstadt Raffenberg Rechtsanwälte in Bonn. Mit Justament sprach sie über ihren Werdegang, die Gemeinsamkeiten von Familien- und Arbeitsrecht und die Veränderungen des Anwaltsberufs in den vergangenen 15 Jahren.
Justament: Wann hatten Sie den Wunsch, Rechtsanwältin zu werden?
Ursula-Maria Hoffstadt: Der Wunsch bzw. das Bewusstsein „ich werde Anwältin“ war immer da, zu einer klassischen Überlegung oder Entscheidung nach dem Abitur oder nach dem Examen kam es nie. Das ist sicherlich dem Umstand geschuldet, dass mein Vater Rechtsanwalt war. Rechtsanwältin zu sein ist somit ein Teil meiner selbstverständlichen Sozialisation. In den vergangenen Jahren habe ich diese Umstände natürlich reflektiert und bin glücklich sagen zu können, dass Rechtsanwältin mein Traumberuf ist.
Justament: Wie haben Sie sich während Ihrer Ausbildung auf den Anwaltsberuf vorbereitet?
Hoffstadt: Ich habe direkt nach dem ersten Staatsexamen bei einem Anwalt gearbeitet.
Justament: Halten Sie ein kurzes Plädoyer für ein Auslandsstudium.
Hoffstadt: In meinen Augen ist es nicht möglich, Anwalt zu sein, ohne elementare Erfahrungen gemacht zu haben, die persönlichkeitsbildenden Charakter haben. Diese Erfahrungen können mannigfaltiger Art sein. Eine davon ist die Erfahrung im Ausland studiert zu haben, eine andere Sprache zu „leben“, andere Umstände vorzufinden, das gesamte soziale Leben neu zu strukturieren, andere Denkweisen kennenzulernen und sich auf Neues einlassen. All das braucht man, wenn man Anwalt ist. Studiert man im Ausland, kriegt man vieles davon als Erfahrung „frei Haus geliefert“.
Justament: Wie haben Sie den Sprung nach dem 2. Examen in den Anwaltsberuf erlebt?
Hoffstadt: Da ich bereits während des gesamten Referendariats beim Anwalt gearbeitet habe, habe ich darauf gebrannt, richtig als Anwältin aufzutreten und nicht mehr als „Ghostwriter“. Ich war glücklich und stolz am Ziel angekommen zu sein. Ich wusste ja, was mich erwartet.
Justament: Ab wann haben Sie sich auf Arbeits- und Familienrecht spezialisiert? Welche Überlegungen waren für diese Spezialisierung ausschlaggebend?
Hoffstadt: Ich habe mich sehr schnell spezialisiert. Ausschlaggebend war zum einen die hohe Relevanz dieser Rechtsgebiete im Alltag der rechtssuchenden Bevölkerung, d.h. der potentiellen Mandantschaft. Außerdem geht es in beiden Rechtsgebieten um die Verknüpfung von Beziehungen und Existenz. Im Arbeitsrecht der arbeitsrechtlichen Beziehung mit der wirtschaftlichen Grundlage. Im Familienrecht der Ehe oder der Elternbeziehung mit der existenziellen Umsetzung der eigenen Lebensvorstellung entsprechend der eigenen Werte, die in Kollision geraten. Diese entstandenen Kollisionen in Einklang zu bringen, hat mich interessiert.
Justament: Sie arbeiten auch als Mediatorin. Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht?
Hoffstadt: Es gibt neben dem kontradiktorischen justizförmigen Verfahren ein immer größer werdendes Bedürfnis der Mandanten nach eigenverantwortlichen Konfliktlösungen, die tragfähig und nachhaltig für die Zukunft sind. Besonders deutlich wird dies bei Familienkonflikten um wirtschaftliche Themen, wenn das Konfliktpaar junge Kinder hat.
Justament: Sie arbeiten auch auf dem Bereich Gebärdensprache und binationale Ehen.
Hoffstadt: Diese Spezialisierung hat mir neue Zielgruppen erschlossen: Menschen in binationalen Beziehungen und gehörlose Menschen. Es geht – nach der fachlichen Einarbeitung – um die Ausweitung kultureller und kommunikativer Ressourcen.
Justament: Welche Erfahrungen haben Sie mit Referendaren / Referendarinnen und Praktikant(inn)en gemacht?
Im Gespräch mit Rechtsanbwältin Ursula-Maria Hoffstadt von Hoffstadt Raffenberg Rechtsanwälte in Bonn
Martina Weber
Ursula-Maria Hoffstadt (41) studierte Rechtswissenschaften in Mannheim, Lausanne und Bonn und arbeitet seit 1994 als Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht sowie als Mediatorin gemeinsam mit ihrem Kollegen Burkhard Raffenberg und ihrer Kollegin Beate Lehnhard in der Kanzlei Hoffstadt Raffenberg Rechtsanwälte in Bonn. Mit Justament sprach sie über ihren Werdegang, die Gemeinsamkeiten von Familien- und Arbeitsrecht und die Veränderungen des Anwaltsberufs in den vergangenen 15 Jahren.
Justament: Wann hatten Sie den Wunsch, Rechtsanwältin zu werden?
Ursula-Maria Hoffstadt: Der Wunsch bzw. das Bewusstsein „ich werde Anwältin“ war immer da, zu einer klassischen Überlegung oder Entscheidung nach dem Abitur oder nach dem Examen kam es nie. Das ist sicherlich dem Umstand geschuldet, dass mein Vater Rechtsanwalt war. Rechtsanwältin zu sein ist somit ein Teil meiner selbstverständlichen Sozialisation. In den vergangenen Jahren habe ich diese Umstände natürlich reflektiert und bin glücklich sagen zu können, dass Rechtsanwältin mein Traumberuf ist.
Justament: Wie haben Sie sich während Ihrer Ausbildung auf den Anwaltsberuf vorbereitet?
Hoffstadt: Ich habe direkt nach dem ersten Staatsexamen bei einem Anwalt gearbeitet.
Justament: Halten Sie ein kurzes Plädoyer für ein Auslandsstudium.
Hoffstadt: In meinen Augen ist es nicht möglich, Anwalt zu sein, ohne elementare Erfahrungen gemacht zu haben, die persönlichkeitsbildenden Charakter haben. Diese Erfahrungen können mannigfaltiger Art sein. Eine davon ist die Erfahrung im Ausland studiert zu haben, eine andere Sprache zu „leben“, andere Umstände vorzufinden, das gesamte soziale Leben neu zu strukturieren, andere Denkweisen kennenzulernen und sich auf Neues einlassen. All das braucht man, wenn man Anwalt ist. Studiert man im Ausland, kriegt man vieles davon als Erfahrung „frei Haus geliefert“.
Justament: Wie haben Sie den Sprung nach dem 2. Examen in den Anwaltsberuf erlebt?
Hoffstadt: Da ich bereits während des gesamten Referendariats beim Anwalt gearbeitet habe, habe ich darauf gebrannt, richtig als Anwältin aufzutreten und nicht mehr als „Ghostwriter“. Ich war glücklich und stolz am Ziel angekommen zu sein. Ich wusste ja, was mich erwartet.
Justament: Ab wann haben Sie sich auf Arbeits- und Familienrecht spezialisiert? Welche Überlegungen waren für diese Spezialisierung ausschlaggebend?
Hoffstadt: Ich habe mich sehr schnell spezialisiert. Ausschlaggebend war zum einen die hohe Relevanz dieser Rechtsgebiete im Alltag der rechtssuchenden Bevölkerung, d.h. der potentiellen Mandantschaft. Außerdem geht es in beiden Rechtsgebieten um die Verknüpfung von Beziehungen und Existenz. Im Arbeitsrecht der arbeitsrechtlichen Beziehung mit der wirtschaftlichen Grundlage. Im Familienrecht der Ehe oder der Elternbeziehung mit der existenziellen Umsetzung der eigenen Lebensvorstellung entsprechend der eigenen Werte, die in Kollision geraten. Diese entstandenen Kollisionen in Einklang zu bringen, hat mich interessiert.
Justament: Sie arbeiten auch als Mediatorin. Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht?
Hoffstadt: Es gibt neben dem kontradiktorischen justizförmigen Verfahren ein immer größer werdendes Bedürfnis der Mandanten nach eigenverantwortlichen Konfliktlösungen, die tragfähig und nachhaltig für die Zukunft sind. Besonders deutlich wird dies bei Familienkonflikten um wirtschaftliche Themen, wenn das Konfliktpaar junge Kinder hat.
Justament: Sie arbeiten auch auf dem Bereich Gebärdensprache und binationale Ehen.
Hoffstadt: Diese Spezialisierung hat mir neue Zielgruppen erschlossen: Menschen in binationalen Beziehungen und gehörlose Menschen. Es geht – nach der fachlichen Einarbeitung – um die Ausweitung kultureller und kommunikativer Ressourcen.
Justament: Welche Erfahrungen haben Sie mit Referendaren / Referendarinnen und Praktikant(inn)en gemacht?
Hoffstadt: Ausschließlich gute. Es war immer bereichernd, junge Kolleginnen und Kollegen mit neuer Sichtweise kennenzulernen und deren Einschätzungen zu hören.
Justament: Welche drei Fähigkeiten oder Eigenschaften müsste für Sie der ideale Stationsreferendar / die ideale Stationsreferendarin haben?
Hoffstadt: Wissbegierigkeit gepaart mit solider Grundkompetenz, freundliche Wesensart, nachhaltige Arbeitshaltung.
Justament: Was könnte eine Referendarin, ein Referendar vor allem bei Ihnen lernen?
Hoffstadt: Freude und Spaß am Anwaltsberuf.
Justament: Sie arbeiten bereits seit 15 Jahren als Rechtsanwältin. Wie hat sich Ihr berufliches Umfeld oder die Stimmung im Anwaltsberuf in der Zeit verändert?
Hoffstadt: In Anbetracht der steigenden Zulassungszahlen liegt die entscheidende Entwicklung darin, dass sich heute anders als zu Beginn meiner Tätigkeit nicht mehr die Frage stellt, ob man eine Fachanwaltsbezeichnung erwerben soll, sondern nur noch welche.
Justament: Welchen Rat können Sie Referendar(inn)en geben, die den Anwaltsberuf ergreifen möchten? Gibt es etwas, wovor Sie warnen würden?
Hoffstadt: Man darf sich nichts vormachen, man ergreift keinen Achtstundenjob, bei dem man sofort super verdient. Die ersten Jahre sind hart und man muss Durchhaltevermögen haben. Man muss in der Lage sein unternehmerisch zu denken, sich selbst und die eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen und dazu eine passende Positionierung am Anwaltsmarkt zu definieren. Es reicht nicht mehr, ein Schild an die Tür zu nageln, auf dem „Rechtsanwalt“ steht, und am Schreibtisch zu verharren, bis die Mandanten kommen. Man muss bereit sein, sich fachlich und persönlich ein Berufsleben lang weiter zu entwickeln. Ich gehe soweit zu sagen, Anwältin zu sein ist mehr als ein Beruf, es ist eine Lebenseinstellung.
Justament: Herzlichen Dank für das Gespräch.
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