Gerichtsgeschichten aus Schwetzingen, Teil 4
Pinar Karacinar
Bereits zum vierten Mal hat das Schwetzinger Amtsgericht getagt, um die Vorwürfe des Kennzeichenmissbrauchs und Betrugs gegen einen 28-Jährigen zu verhandeln. Kurz vor Verhandlungsbeginn ging im Schwetzinger Amtsgericht ein Anruf des Angeklagten ein, dass er sich um 15 Minuten verspäten werde, weil er aus Berlin anreisen würde. Daraufhin wurde auf das Eintreffen des 28-Jährigen gewartet, um mit der Verhandlung zu beginnen. Der Verteidiger des Angeklagten hatte dem Gericht im Vorfeld mitgeteilt, dass er auf Wunsch seines Mandanten nicht erscheinen werde, da dieser sich aus Kostengründen selbst verteidigen würde. Nach 15 Minuten ging ein weiterer Anruf des Angeklagten ein, dass er noch zwei bis drei Stunden benötige, bis er bei Gericht eintreffe und ob es denn überhaupt noch Sinn gäbe, wenn er so spät erscheine. Daraufhin platzte dem Vorsitzenden Richter Hans Moser der Kragen, da es bereits der vierte Versuch war, die dem Angeklagten vorgeworfenen Straftaten zu verhandeln.
Jedes Mal war dieser den angesetzten Verhandlungsterminen unentschuldigt ferngeblieben. Vor einigen Monaten hatte der 28-jährige, als er auf der Durchreise war, an einer Raststätte in Höhe von Oftersheim gehalten, um sein Fahrzeug voll zu tanken. Dabei war er mit gefälschten Kennzeichen unterwegs. Darüber hinaus hatte er an der Tankstelle zum Bezahlen des Sprits eine Einzugsermächtigung über ein falsches Konto ausgestellt, welches zudem nicht gedeckt war. Aufgrund dieser Taten erging schließlich im ein Strafbefehl, der dem Oberhausener zur Last legte, sich des Kennzeichenmissbrauchs und des Betrugs strafbar gemacht zu haben. Gegen diesen Strafbefehl, der eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro vorsah, hatte der 28-Jährige auch umgehend Einspruch eingelegt. Zu dem aufgrund des Einspruchs angesetzten Termin vor dem Schwetzinger Amtsgericht erschien der Angeklagte jedoch nicht. Stattdessen ließ er dem Gericht eine Nachricht zukommen, dass er an der Verhandlung nicht teilnehmen werden könne, da er seine Zelte in Deutschland abbrechen und nach Asien reisen würde. Das Gericht wäre sicherlich nicht bereit, ihm einen Vorschuss für Reisekosten und Hotel für eine Anfahrt nach Deutschland aufzubringen. Zu dieser Verhandlung waren drei Anwälte erschienen, die vom Angeklagten beauftragt worden waren. Drei von ihnen legten ihr Mandat nieder. In einem weiteren Termin erschienen dann ein Anwalt und die geladenen Zeugen, jedoch gab es wieder keine Spur vom Angeklagten. Da der Verteidiger nichts sagen konnte, kam es zu einer erneuten Vertagung. Auch beim dritten Versuch zu verhandeln erschien der Angeklagte nicht, sondern lediglich dessen Verteidiger. Aufgrund der wiederholten nur unzureichend entschuldigten Abwesenheit des Angeklagten wurde dessen Einspruch nach dem vierten erfolglosen Anlauf schließlich verworfen, so dass endlich ein Urteil erging.