Sozialrecht ist dynamisch. Bei vielen Anwälten unbeliebt, wird es unterschätzt. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der hohen Arbeitslosigkeit werden der Beratungsbedarf und die Zahl der Gerichtsverfahren künftig weiter steigen. Insofern bietet es ein breites Arbeitsfeld für (junge) Anwälte.
In die 6. Auflage des Handbuchs „Sozialrecht“ waren viele gesetzliche Neuerungen einzuarbeiten. Beispielhaft seien die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die Gesundheitsreform aus 2007 und die „Rente mit 67“ erwähnt. Auch das AGG hat Anpassungen im Sozialrecht bedingt.
Das Werk gliedert sich in vier Abschnitte. Nach einer Einführung mit grundsätzlichen Erklärungen folgt der Allgemeine Teil. Eingängig – besonders für den sozialrechtlichen Neuling – sind die Ausführungen zu den Allgemeinen Rechtsbegriffen im Sozialrecht dargestellt. Im dritten Teil ragen die inhaltlich umfassenden Bearbeitungen zur Arbeitsförderung (SGB III), zur gesetzlichen Kranken- (SGB V) und Rentenversicherung (SGB VI) heraus. Die Bearbeitungen beschränken sich aber nicht nur auf das Sozialgesetzbuch sondern bereiten auch Randbereiche wie die Sozialversicherung der selbständig Erwerbstätigen, das Fremdrentenrecht, das Kindergeldrecht oder das internationale Sozialrecht auf. Der Schlussabschnitt betrifft das Verfahrensrecht, wobei neben dem sozialgerichtlichen Verfahren auch die am Rande betroffenen Verwaltungs- und Finanzgerichtsverfahren kurz dargestellt sind.
Die Ausführungen der Kapitel folgen einem einheitlichen Aufbau. Zunächst sind Aufgaben, Grundsätze und Begriffsbestimmungen erklärt. Es folgen die berechtigten oder versicherten Personenkreise und Leistungen der Versicherungen, bevor Erläuterungen zu Kosten und Hinweise zum Verfahrensrecht die Bearbeitungen abrunden.
Allen Kapiteln vorangestellt ist eine ausführliche Gliederung nebst Hinweisen auf weiterführende Literatur. Ferner stößt der Leser auf Aufzählungen mit optischen Hervorhebungen, Tabellen und Schemata über den ursächlichen Zusammenhang zur Verdeutlichung der Ausführungen. Dadurch steigt die Praxistauglichkeit des Werks.
Fazit: Den Autoren ist es gelungen, die verschiedenen Bereiche des Sozialrechts prägnant aufzubereiten und verschiedenste Fragen zu beantworten. Das Handbuch „Sozialrecht“ ermöglicht einerseits eine erste Einarbeitung in die Materie, dient aber genauso als Nachschlagewerk für eine fundierte Beratung.
Arnold Erlenkämper/Wolfgang Fichte/Michael Fock/Claudius Fischer
6. Auflage 2007, 1.060 S., 98,00 €
Luchterhand Verlag
ISBN: 978-3-452-26281-3