Aufrechnung Brennholz gegen offenen Lohn

Gerichtsgeschichten aus Schwetzingen, Teil 12

Pinar Karacinar

Mal schnell den Anhänger mit Brennholz voll gepackt und dann davongefahren, ohne zu bezahlen. Beim Fortfahren hätte der 54-jährige Kraftfahrer erklärt: „Sie schulden mir noch Geld. Ich rechne hiermit auf!“ Deswegen musste sich der 54-jährige Mann wegen Vorwurf des Betruges vor dem Schwetzinger Amtsgericht verantworten.

„Das gebe ich offen und ehrlich zu“, räumte der Angeklagte, der für den Prozess aus Spanien angereist war, hinsichtlich der Tatvorwürfe gleich zu Beginn der Verhandlung ein. „Ich hatte das von Anfang an vor.“
Wie so oft lag der Grund für seine Tat in der Vorgeschichte. Der 54-Jährige hatte im Jahr 2007 für eine Altlussheimer Firma gearbeitet, aber angeblich die vereinbarten Lohnzahlungen nicht erhalten. Er sei immer wieder hingehalten worden und habe für seine Arbeit überhaupt kein Geld bekommen. Bei dieser besagten Firma in Altlussheim hatte der Kraftfahrer dann im September 2008 das Brennholz mitgenommen, ohne zu bezahlen. „Auf diese Art und Weise wollte er zumindest einen Teil seines ausstehenden Lohnes bekommen“, erklärte der Verteidiger des Angeklagten.

Seine offen stehenden Lohnforderungen konnte dieser allerdings vor Gericht nicht beweisen, da es an einem schriftlichen Vertrag für seine damalige Aushilfstätigkeit fehlte. Der Geschädigte und frühere Arbeitgeber des Angeklagten gab im Zeugenstand an, dass seine Mitarbeiter immer ihren Lohn bekämen. An den Angeklagten konnte er sich nicht mehr erinnern, aber auch dieser hätte sicherlich seinen Lohn ordnungsgemäß erhalten. Ob es tatsächlich offen stehende Lohnforderungen gab, konnte nicht mehr festgestellt werden.

Die Vorsitzende Richterin H. schlug mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vor. Dem Angeklagten schmeckte das zunächst nicht, da er der festen Überzeugung war, rechtmäßig gehandelt zu haben, und eine Einstellung wegen Geringfügigkeit sei schließlich kein Freispruch. Dennoch überzeugte sein Verteidiger ihn letztlich, einer Einstellung des Verfahrens doch noch zuzustimmen, da er bei einem neuen Termin erneut aus Spanien hätte anreisen müssen und es dann auch nicht sichergestellt wäre, ob er auch tatsächlich freigesprochen werden würde. Da sich schließlich alle Beteiligten einig waren, konnte das Verfahren eingestellt werden.

Veröffentlicht von on Dez 28th, 2015 und gespeichert unter GERICHTSGESCHICHTEN. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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