Junge Mutter muss hinter Gittern

Gerichtsgeschichten aus Schwetzingen, Teil 13

Pinar Karacinar

Unverbesserliche Wiederholungstäter sieht man vor Gericht des Öfteren. Eine Angeklagte, die noch dazu weder Reue noch Einsicht zeigt, trifft man hingegen nicht so oft an.
So wie eine 27-jährige Frau aus Schwetzingen, die sich vor dem Schwetzinger Amtsgericht wegen Betrugs verantworten musste. Sie schlurfte in den Gerichtssaal und legt zuerst Geldbeutel, Zigarettenschachtel und Handy auf den Tisch. Die junge Mutter eines 20 Monate alten Kindes hatte im Juli vergangenen Jahres ein Faxgerät für 187 Euro bestellt, aber nie bezahlt. Achselzuckend saß sie auf der Anklagebank und konnte der Vorsitzenden Richterin H. nicht erklären, warum sie die Tat begangen hatte. „Das war mir klar, dass ich das nicht bezahlen kann“, räumte sie auf Nachfragen der Vorsitzenden ein.
Die 27-jährige Arbeitslose wirkte desinteressiert und ließ auch nicht die Spur von Reue erkennen.
Es war wie gesagt nicht das erste Mal, dass die Angeklagte vor Gericht stand. Ihr Bundeszentralregisterauszug enthielt bereits drei Eintragungen wegen Betrugs. Bei der letzten verübten Straftat war die 27-Jährige wegen Betrugs in sechs Fällen und einem gemeinschaftlichen Betrug zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. In dieser Bewährungszeit hatte sie auch das besagte Faxgerät bestellt und nicht bezahlt.
Amtsanwältin T. war von der fehlenden Einsicht der Angeklagten überrascht. „Obwohl Sie ein 20-Monate altes Kind haben, sind Sie immer wieder straffällig“, führte T. in ihrem Schlussplädoyer aus und plädierte für eine fünfmonatige Freiheitsstrafe. Nach diesen Ausführungen geriet die 27-Jährige in Rage. „Es ist nicht richtig, dass mir meine Tochter egal ist. So was können sie nicht sagen“, rief sie in Richtung T.. Auch die Vorsitzende H. kam wegen der einschlägigen Vorstrafen und des Bewährungsbruchs der Angeklagten zur Annahme einer ungünstigen Sozialprognose und verurteilte die Angeklagte zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe. „Ich kann ihre Strafe nicht mehr zur Bewährung aussetzen.“ Während der Urteilsbegründung brach die Angeklagte in Tränen aus. „Was mach ich mit meiner Tochter, wo soll ich mit ihr hin?“, schluchzte sie. Doch daran konnte H. nichts ändern und erklärte ihr: „Die Hoffnung, dass eine Bewährungsstrafe ausreicht, um Sie vor weiteren Straftaten abzuhalten, hat sich nicht erfüllt.“

Veröffentlicht von on Jun 27th, 2016 und gespeichert unter DRUM HERUM, GERICHTSGESCHICHTEN. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar!