Lebensmittelrecht – knapp und aktuell

Markus Weck legt sein kleines Bändchen in der Reihe „Kompass Recht“ wieder auf

Matthias Wiemers

Lebensmittelrecht zählt nach wie vor zu den stark wachsenden Rechtsgebieten. Dies folgt schon daraus, dass das Lebensmittelrecht zumindest in großen Teilen dem politischer Konjunktur anfälligen Verbraucherschutzrecht zugeordnet werden kann. Zudem wird Lebensmittelrecht nicht nur von Juristen, sondern auch von Ökotrophologen, Lebensmitteltechnologen und Lebensmittelchemikern und weiteren Akteuren angewendet wird, die allesamt aus- und weitergebildet werden müssen. Wer nicht mit speziellen Studiengangsunterlagen ausgestattet wird, wie es etwa in der „Lebensmittelrechtsakademie“ an der Universität Marburg geschieht, suchte über Jahre vergeblich nach einem aktuellen und handlichen Lehrbuch. Nach 2011 und 2013 legt Markus Weck, Rechtsanwalt und Geschäftsführer diverser einschlägiger Fachverbände eine Neuauflage eines sehr knappen, preiswerten aber dennoch gehaltvollen Werks vor, das wie in den Vorauflagen Teile ausgelagert sind. Bislang lag dem Werk hierzu eine CD bei, diesmal muss der Leser sich mit dem Internet behelfen. Angesichts der rasanten Weiterentwicklung des Internets ist dies wohl vertretbar – zumal auf diese Weise wieder einmal ein Beispiel dafür vorliegt, wie man mit der Digitalisierung in einer Weise umgehen kann, ohne dass das gedruckte Buch verschwindet.
Das Buch besteht aus insgesamt neun Kapiteln. Nach einer Einführung, die den europäischen Rechtsrahmen aufzeigt werden die Grundlagen des Lebensmittelrechts dargestellt. Das dritte Kapitel ist er Kennzeichnung von Lebensmitteln gewidmet, wobei die Ausführungen zur Kennzeichnung bei Abgabe an Weiterverarbeiter wie auch bei „loser Ware“ in den Downloadbereich fallen.
Das vierte Kapitel über werbliche Aussagen umfasst das allgemeine Lebensmittelrecht sowie die EU-Verordnung über nähwert- und gesundheitsbezogene Angaben; wettbewerbsrechtliche Bezüge sind ausgelagert.
Das nächste Kapitel hat Weck mit „Stoffrecht“ überschrieben und bringt hier die Vorschriften über Zusatzstoffe, Enzyme und Aromen. EU-Anreicherungsverordnung und Novel Food Verordnung müssen wieder aus dem Netz heruntergeladen werden.
Das Kapitel die Lebensmittelüberwachung und behördliche Maßnahmen war in der Vorauflage noch auf der CD, wurde aber nun in den Text des Buches übernommen, während umgekehrt das Lebensmittelhygienerecht in das Netz ausgelagert wurde. Über diese Entscheidung des Autors mag streiten – bildet doch die Hygiene für den ganz überwiegenden Teil der Lebensmittelunternehmen unstreitig den praktisch wichtigsten Teil des Lebensmittelrechts. Auf der anderen Seite muss man eher davon ausgehen, dass die Leser des Lehrbuchs vielleicht nicht in diesen Betrieben des Lebensmittelhandwerks und der Gastronomie ihre berufliche Zukunft sehen, sondern vielleicht bei der Industrie und eben bei den Behörden der Lebensmittelüberwachung. Im Download finden sich auch die beiden letzten Kapitel über „Rückstände und Kontaminanten“ sowie zivilrechtliche Bezüge.
Der Band ist mit unzähligen farblich hervorgehobenen Beispielen und Praxishinweisen versehen, aber der download funktioniert leider nicht. Deswegen kann weder untersucht werden, ob die ins Netz verbannten Kapitel wirklich greifbar sind, noch ob – wie im Buch wie im Internet angekündigt – „eine Hörfassung des Buchinhalts, die wesentlichen, im Buch in Bezug genommenen Urteile und Vorschriften sowie interaktive Fälle und Multiple-Choice-Tests“ wirklich „auf der Verlagshomepage“ als download zur Verfügung stehen. Der im Buch angegebene Freischaltcode funktionierte jedenfalls in allen denkbaren Kombinationen nicht.

Redaktion und Rezensent sind für diesbezügliche Hinweise dankbar und tragen sodann entsprechend nach.
Markus Weck,Lebensmittelrecht, 3. Aktualisierte Auflage, Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2017, 148 S., 21 Euro (ISBN 978-3-17-031416-0)

Veröffentlicht von on Feb. 13th, 2017 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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