Letzter Wille

„Testamentsvollstreckung“ von Mayer und Bonefeld in 4. Auflage

Florian Wörtz

Testamentsvollstreckung wird vom Erblasser bestimmt, wenn sein letzter Wille abgesichert, der Erbe vor sich selbst geschützt oder die Verwaltung und Teilung der Erbengemeinschaft vereinfacht werden soll. Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers können schwierig sein und zahlreiche Konflikte mit den Erben heraufbeschwören.

Das Werk von Mayer/Bonefeld ist dabei ein recht umfangreiches Handbuch, das sowohl dem Testamentsvollstrecker selbst als auch dem im Erbrech tätigen Anwalt eine wichtige Stütze bei den alltäglichen Situationen im Rahmen einer Testamentsvollstreckung bietet. Das Buch unterteilt sich in 2 Teile und insgesamt 46 Kapitel beginnend bei einer Einführung in das erforderliche Wissen hin zu Ausführungen zu den praktischen Tätigkeiten eines Testamentsvollstreckers anhand von Beispielen und Formulierungsvorschlägen. Ob Erstellung eines Nachlassverzeichnisses oder Abgabe der Steuererklärung – der Leser findet hier umfassend Antwort zu den einzelnen Aufgabenbereichen eines Testamentsvollstreckers.

Die insgesamt 5 Bearbeiter sind allesamt erfahrene Praktiker im Bereich des Erbrechts. Gerade Michael Bonefeld dürfte dem im Bereich Testamentsvollstreckung suchenden Leser unvermeidlich begegnen. Die Ausführungen richten sich an Verständlichkeit und Übersichtlichkeit. Zahlreiche optische Hervorhebungen und Schaubilder erleichtern die Lektüre. Beispiele und Formulierungsvorschläge runde die Ausführungen ab.

Fazit: Ein hervorragendes Werk zur Testamentsvollstreckung, das jedem im Erbrecht tätigen Praktiker eine wichtige Hilfestellung sein kann.
Jörg Mayer / Michael Bonefeld (Herausgeber)
Testamentsvollstreckung
4. Auflage 2015, zerb-Verlag
796 Seiten
ISBN 978-3-95661-018-9

Veröffentlicht von on Mrz 6th, 2017 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar!