Fürs Billy-Regal

Der Kindhäuser in 7. Auflage

Thomas Claer

Es gibt nicht wenige juristische Kommentare, die ausdrücklich als Praxis-Kommentare firmieren und besonderen Wert drauf legen, „dem Praktiker“ stets hilfreich zur Seite zu stehen. Einen etwas anderen Ansatz verfolgt der Kindhäuser, auch wenn der „Lehr- und Praxiskommentar zum StGB“ aus dem Hause Nomos die Praxis ebenfalls im Namen führt. Doch kommt sie bei ihm unbedingt erst an zweiter Stelle, nach der Theorie, der Lehre. Dieser Kommentar gehört zweifellos zu den akademischsten seiner Zunft, ist ein halbes Lehrbuch, kümmert sich um Theorienstreit und Mindermeinungen. Damit auch der klamme Jurastudent ihn sich leisten kann, erscheint er stets preiswert im Taschenbuchformat. In der Eichen-Schrankwand des Vorsitzenden Richters mag man ihn sich nicht so recht vorstellen, vielmehr im Billy-Regal des Lehrstuhl-Assistenten oder auch des hemdsärmeligen Strafverteidigers. Es gibt ihn noch nicht so lange wie seine gediegenen Brüder Fischer und Lackner, auch kommt nicht jedes Jahr eine neue Auflage auf den Markt. Doch nun ist es wieder soweit: Drei Jahre nach der Vorauflage hält die 7. Auflage des Kindhäuser Einzug in die Seminarräume und Bibliotheken. Einer exzellenten Hausarbeit für den großen Strafrechts-Schein steht also nichts mehr im Wege!

Kindhäuser
Strafgesetzbuch: Lehr- und Praxis-Kommentar
7. neu bearbeitete Auflage 2017
Nomos Verlag
1424 Seiten, EUR 44,00
ISBN-10: 3848740400

Veröffentlicht von on Jun 19th, 2017 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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