Luchterhands „Bundle BGB und ZPO“ bietet den „BGB Kommentar“ in der 12. Auflage 2017 und den „ZPO Kommentar“ in der 9. Auflage 2017
Jens Jenau
Prof. Dr. Hanns Prütting (Universität zu Köln), Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Wegen (Universität Tübingen) und Vorsitzender Richter am OLG Oldenburg a.D. Gerd Weinreich zeichnen für den „BGB Kommentar“ als Herausgeber verantwortlich. Für die 2017er Ausgabe versammelten sie ein 52-köpfiges hochkarätiges Autorenteam aus anerkannten Hochschullehrern, erfahrenen Rechtsanwälten, Notaren, Richtern und einen Staatsanwalt um sich. Jedes zivilrechtliche Thema ist durch einen ausgewiesenen Spezialisten bearbeitet. Mit großem Engagement überarbeiteten die Autoren das jährlich erscheinende Werk, indem sie neueste Gesetzgebung, Gesetzesnovellierungen und die neueste Literatur einpflegten, so dass der Kommentar sich auf dem Stand des 15.3.2017 befindet.
Anspruch des Autorenteams seit der 1. Auflage aus 2006 ist es, der Praxis ein absolut verlässliches Erläuterungswerk anzubieten. Weitergehendes Anliegen ist es, die europarechtlichen Belange und Entwicklungen samt ihrer Auswirkungen vertieft in die Erläuterungen einzuarbeiten und zu präsentieren. Für die heutige zivilrechtliche Fallbearbeitung oder Beratung ist dies oft unumgänglich. Insofern ist das Zusammenspiel von EGBGB mit Rom I, Rom II sowie Rom III ausführlich berücksichtigt. Ferner sind das AGG, das GewSchG, IntGesR, EuErbVO, LpartG, das ProdHaftG, das VersAusglG und das WEG neben den umfassenden Erläuterungen des BGB kommentiert. Aktuell sind darüber hinaus eingearbeitet das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 17.2.2016, Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vom 17.2.2016, das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19.2.2016, das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie vom 11.3.2016 und das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten vom 24.5.2016. Bereits berücksichtigt ist das am 28.2.2017 verkündete Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, aufgrund dessen ein neuer § 611a BGB eingefügt wurde.
Beleg für die Aktualität des Werks ist das bereits berücksichtigte „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung…“, das zur Novellierung des Werkvertrags, der Schaffung eines eigenständigen Bauvertrags sowie zu Änderungen zentraler Vorschriften des Kaufrechts (s. Anhänge zu §§ 479, 651 BGB) und des EGBGB führte.
Inhaltlich sei an dieser Stelle erneut die verständlichen Kommentierungen der bisweilen komplizierten Mietrechtsvorschriften der §§ 535 ff. BGB und auf Schaubs ausführliche Aufarbeitung der Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB – insbesondere zu den verschiedenen Rechtsgutsverletzungen sowie zur Arzthaftung hingewiesen. Dem Arbeitsrechtler sind neben der Lektüre der §§ 611 ff. BGB von Lingemann, insbesondere seine Erläuterungen der §§ 615, 620, 626 BGB und seine Ausführungen zum AGG zu empfehlen, die zwar knapp gehalten sind, sich aber dennoch auf das Wesentliche konzentrieren.
Im „ZPO-Kommentar“, mit Gesetzesstand vom 1.3.2017, vereinen die 60 Autoren/Innen aus Justiz, Anwaltschaft und Lehre, unter der Herausgeberschaft von Prof. Dr. Hanns Prütting (Universität zu Köln) und Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein neben der Kommentierung der ZPO und des EGZPO die Erläuterungen des GVG, EGGVG, KapMUG, MediationsG, UKlaG, VSBG, AVAG sowie die Brüssel Ia-VO und Brüssel IIa-VO.
Eingearbeitet sind bereits das Gesetz zur Unsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie, das zweite Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt vom 5.7.2016 sowie das wichtige Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts vom 11.10.2016, mittels dessen versucht wird, die Qualität von Sachverständigengutachten zu verbessern. Das Gesetz zur vorläufigen Kontenpfändung (EuKOPfVODG) vom 21.11.2016, das Durchführungsregeln für die europäische Kontenpfändungsverordnung aufstellte und neben der Neueinfügung der §§ 946-959 ZPO zur Novellierung des Zwangsvollstreckungsrechts führte, findet Berücksichtigung. Ferner wird im Rahmen des § 128a ZPO Rn. 2 auf die normativen Vorgaben in der ZPO zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und den Einsatz von Videokonferenztechnik eingegangen, die zum Teil seit 1.1.2018 in Kraft sind.
Erneut ist auf Gehles umfangreiches Streitwertlexikon auf den Seiten 29-70 hinzuweisen. Aus Praktikersicht sind darüber hinaus die aufschlussreichen Erläuterungen der §§ 91 ff. (Schneider/Hausherr), §§ 139, 253, 256, 263, 286, 330 ff. (Czub/Göbel), §§ 511 ff. (Lemke/Oberheim) und §§ 567 ff. (Lohmann) hervorzuheben.
Viel zu selten geht sowohl im „BGB-Kommentar“ als auch im „ZPO-Kommentar“ den Ausführungen eine Gliederung voraus. Glücklicherweise leiden die übersichtlich aufgemachten Kommentierungen, die mit Randnummern und mit fettgedruckten Schlagworten versehen sind, darunter nur wenig. Dennoch wären der Nutzerfreundlichkeit kontinuierliche Gliederungen dienlicher. Zugunsten der Lesbarkeit verzichten die Autoren auf unübliche Abkürzungen. Konkrete Begriffe sind über die ausführlichen Stichwortverzeichnisse schnell aufzufinden.
Fazit: Erneut gelingen den Autoren um die Herausgeber zwei sehr zuverlässige Nachschlagewerke. Die jährliche Erscheinungsweise des „BGB Kommentar“ und des „ZPO Kommentar“ garantieren dem forensisch arbeitenden Juristen topaktuelle Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur. Die Autoren zeigen Strukturen und Zusammenhänge auf, um das Verständnis für die sachgerechte Rechtsanwendung im Zivilverfahren zu schärfen. Die Anschaffung des „Bundle BGB und ZPO“ ist – nicht zuletzt wegen der praxisnahen Erläuterungen bei gleichzeitiger wissenschaftlicher Durchdringung der Materie – besonders dem Berufsanfänger (aber nicht nur diesem) sehr zu empfehlen.
Bundle BGB und ZPO
2017, ca. 6.800 S., 219,00 €,
Luchterhand Verlag
ISBN: 978-3-472-09001-4