Der Klassiker zum Datenschutzrecht neu ergänzt

Der Bergmann/Möhrle/Herb ist über 40 Jahre am Markt

Matthias Wiemers

Was viele nicht wissen: Das formalisierte in Gesetzesform gegossene Datenschutzrecht hat seine Wurzeln im Bundesland Hessen, wo es 1970 das erste Datenschutzgesetz weltweit gab. Schon 1977 nahm sich der Bund des Themas mit seinem Bundesdatenschutzgesetz an, und aus jenem Jahr entstammt auch der Loseblatt-Kommentar von Bergmann, Möhrle und Herb, der bis heute von Möhrle und Herb bearbeitet wird und sowohl das europäische wie das nationale und auch das Datenschutzrecht der Bundesländer kommentiert. Hinzu kommen die Datenschutzregelungen der beiden großen Kirchen aus dem Jahre 2017.
Schließlich enthält der dreibändige Kommentar im dritten Band ein Kapitel über „Multimedia und Datenschutz“, der neben einer ausführlichen Einführung je ein Kapitel zum Telekommunikationsgesetz (TKG), eins zum Telemediengesetz (TMG) sowie zum Rundfunkstaatsvertrag der Länder enthält. Der nachfolgende Teil VII kommentiert sämtliche Vorschriften des Sozialdatenschutzes in den SGB und Teil VIII den Meldedatenschutz.
Der Kommentar wurde bislang ein bis zweimal jährlich ergänzt. Inhaltlicher Schwerpunkt ist mit einem Umfang, der über den ersten der drei Bände hinausgeht, immer noch das BDSG, das freilich bislang noch nicht überarbeitet wurde und sich noch auf dem Gesetzesstand 2016 befindet, wobei das zeitgleich mit der DSGVO in Kraft getretene Gesetz von 2017 noch nicht kommentiert hat. Ebenso sind die Landesdatenschutzgesetze leider nicht aktuell, wobei die Landesgesetzgeber hier auch zeitlich etwas nachhinken.
Wesentlicher Inhalt der Ergänzungslieferung von Februar dieses Jahres war die Fortsetzung der Kommentierung der Datenschutz-Grundverordnung, die bereits 2016 eingesetzt hat. Weil noch das alte BDSG enthalten ist, haben die Herausgeber bereits 2016 zu Beginn eine schöne Synopse geliefert, mit der sich erschließen lässt, was zuvor schon im deutschen Recht geregelt war und was durch die DSGVO erstmals geregelt wurde.
Was ist nun konkret aktuell aus der DSGVO kommentiert? Da sind zunächst die Artikel 4 und 5 mit einigen Grundsätzen und Begriffsbestimmungen, die Datenverarbeitung durch gemeinsam Verantwortliche nach Art. 26,Vertreter von nicht in der EU zugelassenen Unternehmen (Art. 27), das Thema Auftragsverarbeitung nach Art. 28, 29 DSGVO, das Verarbeitungsverzeichnis gem. Art. 30, Art. 32, Art. 33 über die Meldung von Datenverstößen an die Aufsichtsbehörde und Art. 34 über die Benachrichtigung von Betroffenen sowie Art. 35 über die Datenschutzfolgenabschätzung. Seine große Stärke hat der Kommentar darin, dass er zahlreiche Checklisten, Ablaufschemata und Muster, etwa für Auftragsdatenverarbeitung, enthält. Diese wie auch die Rechtsvorschriften befinden sich auf einer beigefügten CD, die sich allerdings ebenfalls auf dem Stand 2016 befindet.
Der letzte Band schließt mit einem wirklich ausführlichen Sachverzeichnis, mit dem sich das Gesamtwerk sehr gut erschließen lässt. Aufgrund der jetzt aber überall notwendigen Anpassungen der Landesgesetze dürfte es noch geraume Zeit brauchen, bis der Kommentar wieder auf dem Stand der Gesetzgebung ist. Auch deswegen kann er nur ein Werk für absolute Spezialisten sein. Wer jetzt beispielsweise schnell mit seinem Landesgesetz umgehen muss, wird versuchen wollen, einen spezielleren Kommentar in aktueller Form zu finden. Die Herausgeber werden sich überlegen müssen, ob sie nicht weitere Autoren verpflichten sollten, um alsbald wieder Schritt halten zu können mit den Gesetzgebern auf allen drei Ebenen. Weitere aktuelle Informationen kann der Leser auf der eigenen Internetseite des Kommentars erhalten: https://www.datenschutz-kommentar.de/

Bergmann/Möhrle/Herb
Datenschutzrecht: Bundesdatenschutzgesetz – Europäische Datenschutz-Grundverordnung – Datenschutzgesetze der Länder – Bereichsspezifischer Datenschutz
Kommentar (Umfassende Kommentierung)
Loseblattwerk mit 54. Aktualisierung 2018. Loseblatt. Rund 3760 S. Mit CD-ROM. In 3 Ordnern
Boorberg
ISBN 978-3-415-00616-4

 

 

 

Veröffentlicht von on Aug. 13th, 2018 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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