Große Reihe vollendet

Der „Ehlers/Pünder“ ist bei C. F. Müller gelandet Matthias Wiemers Der Exodus juristischer Titel aus dem de Gruyter Verlag setzt sich fort. Hatte ich an anderer Stelle darüber spekuliert, ob nun nach der Übernahme des „Besonderen Verwaltungsrechts“ von de Gruyter durch Beck (nunmehr einzig herausgegeben von Schoch) auch das Allgemeine Verwaltungsrecht von Beck übernommen werden […]

Nach vier Jahren wieder da

Der Eyermann-VwGO-Kommentar in 16. Auflage Ludwig Deist Ein besonderes Nischenprodukt unter den VwGo-Kommentaren und zugleich einer der traditionsreichsten seiner Art ist „der Eyermann“. Kaum jünger als die VwGO selbst hat ihm vor fast einem halben Jahrhundert der schlankere, kostengünstigere und oftmals aktuellere – weil öfter neu aufgelegte – Kopp (heute Kopp/Schenke) den Rang abgelaufen. Seitdem […]

Etwas schlanker

Das „Handbuch des Arbeitsrechts“ in 16. Auflage Rainer Stumpf Es ist wohl eine Art Naturgesetz in der juristischen Literatur, dass der Umfang einer Publikation mit jeder weiteren Neuauflage unvermeidlich zunimmt. Irgendwann droht es dann aber aus dem Ruder zu laufen, etwa wenn das „Handbuch des Arbeitsrechts“ aus dem Luchterhand Verlag, herausgegeben von Dr. Klemens Dörner, […]

Der Hammer fürs Zivilprozessrecht

Der „Zivilprozess“ von Schellhammer in 16. Auflage Rüdiger Rath Ein seltsames Hybridprodukt aus der Reihe „Recht in der Praxis“ des C.F. Müller-Verlags ist das 1000 Seiten umfassende Werk „Zivilprozess“ von Kurt Schellhammer, das nun schon in 16. Auflage erschienen ist. Es ist kein Gesetzeskommentar zur ZPO, aber auch kein Lehrbuch und keine Fallsammlung. Dafür ist […]

Ein besonderer Genuss für jugendliche Straftäter?

Der Eisenberg-Jugendgerichtskommentar in 16. Auflage Jens Jenau Viele Verteidiger sehen sich zu Beginn ihrer Anwaltstätigkeit erstmalig mit dem Jugendgerichtsgesetz konfrontiert, etwa wenn das Gericht sie zum Pflichtverteidiger bestellt hat. Auch in der universitären Ausbildung läuft einem das Jugendgerichtsgesetz eher selten über den Weg, es sei denn man wählt den strafrechtlichen Schwerpunkt. Sieht man sich mit […]